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Bundesregierung erarbeitet neuen Aktionsplan gegen Rassismus


Autor: dpa

, Freitag, 14. November 2025

Was genau ist Rassismus und wie kann der Staat am besten dagegen vorgehen? Bis 2027 soll ein Plan dafür vorliegen. Das aktuelle Konzept stammt aus dem Jahr 2017.
Natalie Pawlik (SPD) ist sowohl Integrationsbeauftragte als auch zuständig für Antirassismus. (Archiv)


Die Bundesregierung will den Kampf gegen Rassismus auf eine neue Grundlage stellen. Der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD dazu vereinbarte Prozess hat jetzt mit einer Auftaktsitzung von Vertretern der verschiedenen Ministerien begonnen, wie das Büro der Integrations-Staatsministerin und Beauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik, mitteilte. 

Die Beauftragte, die hierbei die Federführung hat, sagte laut einer Mitteilung: «Wir starten für die Bundesregierung den neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus. Dort werden wir Maßnahmen gegen Rassismus bündeln und gezielt weiterentwickeln.» 

Im Koalitionsvertrag heißt es: «Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.»

Arbeitsdefinition aus der Zeit der Ampel-Koalition

Die frühere Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus und heutige Entwicklungsministerin, Reem Alabali-Radovan (SPD), hatte im März - vor der Bildung der schwarz-roten Koalition - der öffentlichen Verwaltung eine Arbeitsdefinition von Rassismus an die Hand gegeben. Die von Expertinnen und Experten in einem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Prozess formulierte Definition sollte Beamtinnen und Beamten im Alltag mehr Klarheit verschaffen. Sie sei allerdings nicht verbindlich, sondern stelle lediglich ein Angebot dar, wurde damals betont. 

«Historisch gewachsene Einteilung von Menschen»

«Rassismus basiert auf einer historisch gewachsenen Einteilung und Kategorisierung von Menschen anhand bestimmter äußerlicher Merkmale oder aufgrund einer tatsächlichen oder vermeintlichen Kultur, Abstammung, ethnischen oder nationalen Herkunft oder Religion», heißt es in der Definition.

Bestimmte Merkmale würden diesen Gruppen zugeschrieben, die sie und die ihnen zugeordneten Personen als höher- oder minderwertig charakterisierten. Die als minderwertig kategorisierten Gruppen werden demnach herabgewürdigt und auf der Grundlage von negativen Stereotypen und Vorurteilen abgewertet.

Alabali-Radovan hatte für die Formulierung der Arbeitsdefinition im Juni 2023 einen Rat von zwölf Expertinnen und Experten für Antirassismus berufen. An der Erarbeitung des nun von Pawlik angekündigten neuen Plans sollen Wissenschaftler, die Zivilgesellschaft und die Bundesländer beteiligt werden. Geplant ist den Angaben zufolge, den Plan 2027 dem Kabinett zum Beschluss vorzulegen.

Pawlik betonte: «Rassismus ist längst kein Randproblem mehr.» Alle 75 Minuten ereigne sich in Deutschland eine rassistische Straftat. Betroffene müssten besser geschützt werden.

Der aktuelle Nationale Aktionsplan gegen Rassismus stammt von 2017. Er formuliert konkrete Ziele wie etwa die Förderung von Diversität in Arbeitsleben, Ausbildung und Beruf und die Bekämpfung von Rassismus im Internet.