Bürgergeld "in jetziger Form abschaffen"? Die Pläne der Union - und was dahinter steckt
Autor: Robert Wagner
Deutschland, Donnerstag, 21. März 2024
Die CDU möchte das Bürgergeld radikal verändern, denn aus ihrer Sicht schafft der Nachfolger von Hartz IV die falschen Anreize. Doch stimmt das eigentlich? Ein Blick auf eine aufgeheizte Debatte.
Seit dem 1. Januar 2023 haben Menschen in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Es löste damit das Arbeitslosengeld II bzw. "Hartz IV" ab. Es "soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können", wie es die Bundesregierung formuliert.
Doch die Unionsparteien sehen das Konzept kritisch - und wollen das Bürgergeld deshalb grundlegend ändern. Am Freitag, dem 15. März 2024, hatte die Bild erstmals über die Pläne der CDU berichtet. Für die Pläne hatte die Union viel Kritik, aber auch Lob bekommen. Ein Überblick über den Stand der Dinge und die Debatte rund um das Bürgergeld:
- Was ist das Bürgergeld?
- Was kritisiert die CDU am Bürgergeld und wie will sie es reformieren?
- "Arbeit lohnt sich nicht" und "Totalverweigerer": Was sagen die Fakten?
- Was sagt die Bundesregierung zu den Plänen?
- Wie finden die Arbeitgeber den Vorstoß der Union?
- Was sagen Sozialverbände zu den Bürgergeld-Plänen der CDU?
- Welche Position vertritt Bayern in der Debatte um das Bürgergeld?
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist die finanzielle Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Menschen, die prinzipiell erwerbsfähig sind, aber aus verschiedenen Gründen derzeit keiner Beschäftigung nachgehen (können). Es ist damit die Nachfolge der im Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelten Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich meist "Hartz IV" genannt.
Wesentliche Unterschiede zu Hartz IV sind ein höherer Regelsatz ab Januar 2024 (für Alleinstehende 563 Euro), längere Schonfristen für Vermögen, höhere Freibeträge für Zuverdienst und verringerte Sanktionsmöglichkeiten. Gerade letzteres wurde von der Opposition heftig kritisiert. Deshalb wurde das Gesetz im Januar befristet abgeändert: So sollen Jobcenter künftig Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern.
Was kritisiert die CDU am Bürgergeld und wie will sie es reformieren?
Die Kritik der CDU richtet sich zum einen gegen den Begriff Bürgergeld. "Der Name 'Bürgergeld' führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens", hieß es in einer Beschlussvorlage für eine Sitzung des Bundesvorstands am Montag (18.03.2024). "Dieses Konzept lehnen wir klar ab." Deshalb wolle die CDU das Bürgergeld in "Neue Grundsicherung" umbenennen und "in der jetzigen Form abschaffen".
Konkret will sich die CDU unter anderem dafür starkmachen, Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchzusetzen. "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab ("Totalverweigerer"), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", heißt es in dem Entwurf laut dpa. Ein Anspruch auf Grundsicherung solle dann nicht mehr bestehen. Dabei solle sichergestellt werden, dass Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten solcher "Totalverweigerer" leiden.