Buback-Mord: Becker-Spuren auf Bekenntnis
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, Donnerstag, 16. Dezember 2010
Spuren auf Bekennerschreiben sollen ein entscheidender Beleg dafür sein, dass Verena Becker Mittäterin beim Mord an Generalbundesanwalt Buback war. Und aus einem Erddepot kommt ans Licht: Die RAF- Terroristen bezeichneten ihr Opfer noch im Nachhinein als "Kröte".
Sie zählen zu den wichtigsten Indizien im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker: Die Briefumschläge der Bekennerschreiben, die nach dem tödlichen Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 an verschiedene Redaktionen versandt wurden. Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim ein Sachverständiger zu DNA- Spuren auf den Schreiben vernommen. Auf den meisten der zehn Umschläge sind Spuren von Verena Becker nachweisbar.
Verena Becker ist als Mittäterin des Mordanschlags angeklagt, weil sie eine maßgebliche Rolle bei der Organisation des Attentats gespielt haben soll. Als wesentliches Indiz hierfür gelten die im Justizdeutsch "Selbstbezichtigungsschreiben" genannten Briefe. Diese, so die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift, waren für die RAF ein wesentlicher Bestandteil ihrer Terroranschläge, "weil sie dadurch die mit der Tat verbundene Botschaft (...) der Öffentlichkeit zugänglich machen wollte".
Komplettes Genmuster vorhanden
Am besten erhalten sind dem Gutachter zufolge die Genspuren auf den Briefen, die an die Tageszeitung "Die Welt", die ARD und die Nachrichtenagentur dpa verschickt wurden: Hier ist das komplette Genmuster von Verena Becker nachweisbar. Doch auch auf den anderen Umschläge wurden größtenteils Spuren gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Angeklagten stammen.
Das Original der kopierten Bekennerbriefe wurde, wie eine Polizistin am Donnerstag als Zeugin schilderte, 1991 in einem Erddepot in den Niederlanden gefunden - in einem von Hand beschrifteten Umschlag un dem Text "Original Krötenerklärung". In dem Depot fanden die Ermittler auch den Mietvertrag für das Tatmotorrad, darauf die Beschriftung "Kröten- Mietvertrag". Offenbar, so die Polizeibeamtin, bezeichneten die Terroristen den Ermordeten noch im Nachhinein als "Kröte".
Weiterhin versucht der Senat, über Zeugenvernehmungen ein umfassendes Bild der Ereignisse am 7. April 1977 zu gewinnen. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, der in Stammheim als Nebenkläger auftritt, ist davon überzeugt, dass Verena Becker nicht nur an der Organisation des Anschlags beteiligt war, sondern selbst auf dem Tatmotorrad saß und die tödlichen Schüsse abfeuerte. Bei ihm haben sich auch Zeugen gemeldet, die zuvor noch nie von der Polizei vernommen wurden.
So eine 73-jährige Rentnerin, die am Donnerstag aussagte. Sie berichtete nach 33 Jahren erstaunlich detailliert, dass am Morgen des Tattages vor ihr an einer Ampel in Karlsruhe ein Motorrad gehalten hatte - darauf ein großer Mann vorn und eine zierliche Person hinten. "Die Hüfte war etwas geschwungen. Es müsste eine Frau gewesen sein." Die Motorradfahrer seinen ihr verdächtig erschienen, weil sie nicht losfuhren, als die Ampel auf Grün sprang. Einen direkten Bezug zur Tat konnte die Frau allerdings nicht herstellen. "Und ich dachte noch, wenn ich nachher zurückkomme, muss ich gucken, ob was passiert ist - und dann komme ich zurück und es wurde jemand erschossen."
Auch die umfangreichen Zeugenvernehmungen haben bislang noch keine Klarheit darüber gebracht, wer auf dem Rücksitz des Motorrades saß und auf die drei Insassen des Dienstwagens feuerte. Kommenden Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. dpa