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Brisante Ermittlungen – Wichtiges zum Fall Krach


Autor: Helen Hoffmann, dpa

, Donnerstag, 10. Sept. 2026

Durchsuchungen in zwei Bundesländern und eine zurücküberwiesene Spende – was ist bislang zu den Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Steffen Krach bekannt?
Die Staatsanwaltschaft hat im Zuge der Ermittlungen gegen Steffen Krach drei Objekte in Hannover und Berlin durchsuchen lassen.


Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover wirbeln den Wahlkampf in Berlin durcheinander. Sie richten sich gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Der Politiker wechselte im Sommer 2025 aus Hannover nach Berlin, um Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September zu werden. Von seiner bisherigen Tätigkeit als Präsident der Region Hannover ließ er sich beurlauben.

Was werfen die Ermittler Steffen Krach vor?

Der Politiker geht nach eigenen Angaben von Korruptionsvorwürfen aus. Genaueres habe ihm die Staatsanwaltschaft aber nicht mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Hannover äußerte sich auf mehrfache dpa-Nachfrage zunächst nicht zu den konkreten Vorwürfen und verwies auf ermittlungstaktische Gründe. Es gelte die Unschuldsvermutung, hieß es von der Behörde. Am Mittwoch durchsuchten Einsatzkräfte Büroräume Krachs in Hannover, dessen Wohnung im Berliner Ortsteil Schöneberg und die SPD-Landesparteizentrale in Berlin-Wedding. 

Was sind die Hintergründe der Ermittlungen?

Bei den Ermittlungen spielt nach Krachs Einschätzung der Verkauf eines früheren Krankenhausgeländes eine Rolle. Der Politiker war als Regionspräsident Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums der Region Hannover. «Ich habe vorgeschlagen, dass wir dort ein regionales Gesundheitszentrum etablieren, das haben wir dann auch gemacht», sagte der 47-Jährige. Für den Verkauf des Klinikgeländes habe es ab Oktober 2025 ein Vergabeverfahren gegeben. Zwei Angebote seien in die engere Auswahl gekommen, er habe eins davon klar favorisiert. Der Aufsichtsrat entschied sich Krach zufolge im Februar aber für den anderen Anbieter. 

Der Politiker bestätigte, dass der von ihm damals favorisierte Unternehmer eine größere Summe an die Berliner SPD spenden wollte - bevor die Entscheidung zu dem Krankenhausgelände fiel. Wie der SPD-Politiker berichtete, kamen am 29. Dezember 9.900 Euro auf dem Konto der SPD Berlin an. Krach war zu diesem Zeitpunkt Regionspräsident, Berliner SPD-Spitzenkandidat und kommissarischer Landesvorsitzender. 

Er erfuhr nach eigenen Angaben am 7. Januar 2026 nachmittags von der Spende und gab am 8. Januar frühmorgens per Mail die Anweisung, die Spende sofort zurückzuüberweisen. «Diese 9.900 Euro haben niemals hier in Berlin eine Rolle gespielt, weder privat noch in meinem Wahlkampf. Ich habe keine Spende von diesem Unternehmen angenommen», betonte der Politiker. Vorwürfe, er habe sich in irgendeiner Form beeinflussen lassen, weise er als haltlos zurück.

Was ist über die Durchsuchungen bekannt? 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchsuchten Ermittler am Mittwoch drei Objekte in Hannover und Berlin. Krach selbst schilderte die Durchsuchung bei sich zu Hause. Demnach klingelten die Ermittler morgens, als er gerade mit der Innensenatorin telefonierte. Jemand habe ihm das Handy abgenommen und drei oder vier Leute seien auf ihn zugestürmt. Ihm zufolge wurde sein Handy beschlagnahmt, die Beamten gingen in die Wohnung. Seine Kinder im Alter von vier und zwölf Jahren sowie seine Frau waren zu der Zeit zu Hause. Demnach durchsuchten mehrere Einsatzkräfte die Wohnung. «Meinem vierjährigen Sohn haben wir jetzt gesagt, das waren die Polizeiputzkräfte, die dort vor Ort waren und für Ordnung gesorgt haben», sagte der Politiker.

Warum können Spenden an Parteien problematisch sein?

Ein zentraler Kritikpunkt ist eine mögliche Einflussnahme von Spendern auf politische Entscheidungen. Spenden dürfen nicht mit der Erwartung einer Einflussnahme oder mit konkreten Forderungen an die Partei verknüpft werden. 

Welche Regeln gibt es zu Spenden?

Parteimitglieder, die Spenden an die Partei empfangen, müssen diese unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied weiterleiten. 

Spenden von einer Person oder einem Unternehmen, deren Gesamtwert im Jahr mehr als 10.000 Euro beträgt, müssen im Rechenschaftsbericht mit dem Namen des Spenders verzeichnet werden. Im aktuellen Fall lag die Spendensumme knapp darunter. Sie wurde der SPD zufolge zurücküberwiesen. Laut Parteiengesetz gelten «unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitete Spenden» als nicht von der Partei erlangt. 

Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, müssen dem Präsidenten oder der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich mitgeteilt werden. Diese Zuwendungen werden unter Angabe des Spenders oder der Spenderin veröffentlicht.

Was sagt Krach zu den Ermittlungen?

Nach Angaben des Politikers sind die Vorwürfe haltlos. Sein Sprecher sagte: «Selbstverständlich kooperieren wir mit den Behörden vollumfänglich, um diese haltlosen Unterstellungen auszuräumen.» Auf Fragen von Journalisten sagte Krach mehrfach, dass er das Vorgehen der Staatsanwaltschaft so kurz vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September nicht bewerten wolle. «Ich unterstelle der Staatsanwaltschaft gar nichts», sagte er. «Ich bin absolut überzeugter Demokrat und glaube an die Unabhängigkeit der Justiz.»

Krach ergänzte, er sei jedoch über den Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchung bei ihm «überrascht». «Ich weiß nicht, was sie dort gesucht haben, unter den Betten meiner Kinder oder im Auto.» Beschlagnahmt worden seien neben seinem Handy, das er womöglich in Kürze zurückbekomme, alte Handys der Familie und ein iPad. Einen genauen Überblick habe er nicht.

Nach eigenen Angaben erfuhr der Politiker erst am Tag der Durchsuchungen von den Ermittlungen. 

 

Warum sind die Ermittlungen so brisant?

In Niedersachsen ist am kommenden Sonntag Kommunalwahl, in Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sagte, der Zeitpunkt der Ermittlungen kurz vor den Wahlen sei für sie merkwürdig. Man wundere sich auch über die Art und Weise, dass sein Zuhause durchsucht und ihm das Handy weggenommen worden sei. «Es besteht ja keine Fluchtgefahr bei ihm.» Sie wolle darüber aber nicht urteilen.