Bekannte Margarine-Marke ist Mogelpackung - das hat jetzt Konsequenzen
Autor: Strahinja Bućan
Hamburg, Donnerstag, 22. Februar 2024
Plötzlich waren nur noch 400 Gramm im Margarine-Becher - und das zum Preis von ehemals 500 Gramm. Der Hersteller Upfield hat mit seiner "Shrinkflation"-Praxis viele Kunden vor den Kopf gestoßen. Ein Gericht hat sich nun damit beschäftigt - und ein klares Urteil gefällt.
Vor knapp anderthalb Jahren sorgte der Hersteller Upfield mit einem umstrittenen Schritt für Aufsehen. Kunden bemerkten, dass in den gleich großen Bechern statt 500 Gramm nur noch 400 Gramm der Margarine Sanella waren. Doch nicht nur die Verpackungsgröße blieb gleich, sondern auch der Preis. Ähnlich war es auch bei anderen beliebten Upfield-Marken wie Lätta oder Rama - letztere wurde 2023 sogar zur "Mogelpackung des Jahres" gewählt.
Insgesamt ergibt das bei Sanella und Co. eine versteckte Preissteigerung von 25 Prozent, wie die Verbraucherzentrale Hamburg kritisierte. Schließlich zogen die Verbraucherschützer gegen diesen besonders dreisten Fall von "Shrinkflation" vor Gericht. Mit Erfolg: In der vergangenen Woche urteilte das Landgericht Hamburg, dass Upfield seine Sanella so nicht verkaufen darf. Davon berichtete die Verbraucherzentrale Anfang dieser Woche auf ihrer Webseite. "Wir freuen uns, dass das Gericht mit seinem wegweisenden Urteil unserer Auffassung gefolgt ist", heißt es dort.
"Shrinkflation"-Preissteigerung von 25 Prozent - für Sanella-Hersteller hat das juristische Folgen
"Der Vertrieb der 400-Gramm-Packung ohne deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge ist jedenfalls für einen Zeitraum von 3 Monaten irreführend", heißt es in der Urteilsbegründung. Die bloße Änderung der Mengenangabe dürften viele Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht nicht merken. Für alle Margarine-Fans heißt das nun: Zumindest für eine Übergangszeit muss klar auf der Verpackung darauf hingewiesen werden, dass sich die Füllmenge geändert hat.
Laut der Verbraucherzentrale ist es schwer, "Mogelpackungen" juristisch anzufechten. Die Rechtslage ist da viel zu uneindeutig. Gerade deshalb feiern die Verbraucherschützer das Hamburger Urteil als großen Erfolg. "Das ist das erste Mal, dass sich ein Gericht gegen diese Form einer Mogelpackung ausgesprochen hat und ein erster Etappensieg für mehr Verbraucherschutz", so die Verbraucherschutz-Anwältin Hauke Reinhardt. Das Gericht habe aber dieser irreführenden Praxis aufgrund der Faktenlage nicht länger zuschauen können.
Unter "Shrinkflation" versteht man eine versteckte Preiserhöhung, wobei weniger Produkt für den gleichen oder sogar höheren Preis verkauft wird. Laut der Verbraucherzentrale ist dies nicht nur eine Täuschung von Kundinnen und Kunden, sondern hat auch einen negativen Effekt für die Umwelt. Bei Sanella rechneten die Verbraucherschützer vor, dass durch die Mengenreduzierung "für 1000 Tonnen Streichfett [...] jetzt eine halbe Million Plastikbecher mehr benötigt" werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert deshalb langfristig eine Kennzeichnungspflicht für "geschrumpfte" Produkte - doch da sei nun der Gesetzgeber am Zug.