Bayern: Gerlach will "veraltete" Alkohol-Ausnahme abschaffen
Autor: Agentur dpa, Redaktion
Deutschland, Freitag, 11. Juli 2025
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will, dass ein neues Alkoholverbot in Deutschland in Kraft tritt. Die langjährige Regel verharmlose das Trinken.
Update vom 11.07.2025: Bayerische Gesundheitsministerin will neue Regel durch Bundesrat bringen
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) will die Abschaffung des "begleiteten Trinkens" vorantreiben, wie das Ministerium in einer Mitteilung bekannt gibt. "Für junge Menschen ist Alkohol besonders gefährlich. So kann Alkohol die Entwicklung des Gehirns und anderer Organe nachhaltig beeinträchtigen", so Gerlach am Freitag (11. Juli 2025) vor der Einbringung einer entsprechenden Bundesrats-Initiative Bayerns.
Aktuell erlaubt das Jugendschutzgesetz, dass Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren bestimmte alkoholische Getränke in Begleitung einer sorgeberechtigten Person zum Beispiel in Gaststätten oder sonst in der Öffentlichkeit erwerben und trinken dürfen. "Diese Ausnahme ist aus der Zeit gefallen und schwächt den Jugendschutz. Es ist deshalb wichtig, das ‚begleitete Trinken‘ abzuschaffen, denn diese veraltete gesetzliche Legitimation verharmlost, was Alkohol bei jungen Menschen anrichten kann", erläutert die Politikerin.
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Das Beisein der Eltern könne die Problematik aus ihrer Sicht sogar verschärfen. Dadurch werde Kindern signalisiert, "dass das Trinken von den Eltern unterstützt wird", wird Gerlach zitiert. "Es geht nicht um Tradition, sondern um den Schutz unserer Kinder."
Erstmeldung vom 13.06.2025: Alkohol in Deutschland "auf hohem Niveau": Neues Verbot geplant
Die Gesundheitsminister der Länder drängen auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stellt bei Kindern und Jugendlichen ein erhebliches Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk (SPD), zum Abschluss des Treffens mit ihren Länderkollegen und -kolleginnen in Weimar.
Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern. Die Länder-Gesundheitsminister unterstützten einen Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Anpassung des Jugendschutzgesetzes abzielt.
"Der Konsum von Alkohol ist in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert und liegt im internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau", wird die zuständige Staatssekretärin Sylvia Grimm . "Auch gegenüber Kindern und Jugendlichen wird noch viel zu oft das Trinken von Alkohol verharmlost und sogar als Erwachsenenritual verherrlicht."
Kein "begleitetes Trinken" mehr: 14-Jährigen soll das Bier verwehrt bleiben
Jugendliche in Deutschland dürfen normalerweise ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt erwerben und konsumieren. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist dies jedoch schon ab 14 Jahren gestattet - auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die geltende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden. Derweil fordern Experten einen weiteren radikalen Schritt zur Eindämmung des Alkoholkonsums.