Baby mit Leihmutter? Wie das geht und warum es Kritik gibt
Autor: Verena Schmitt-Roschmann, Ulrike von Leszczynski und Marc Fleischmann, dpa
, Donnerstag, 16. Juli 2026
Der Unionsfraktionschef und sein Ehemann freuen sich über Baby Georg. Neben vielen Glückwünschen bekommen sie auch kritische Kommentare. Denn sie wählten den Weg übers Ausland.
Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke haben mit der Bekanntgabe ihrer Elternschaft in Deutschland einigen Wirbel ausgelöst. Neben dem Bild der beiden mit Kinderwagen gab es auf Instagram Glückwünsche für das Babyglück der beiden Väter, unter anderem von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Etliche kritische Kommentare zielten allerdings darauf, dass die beiden nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung die Hilfe einer Leihmutter in den USA in Anspruch nahmen. Denn genau das ist in Deutschland verboten. Das Wichtigste zum Thema:
Wie viele schwule Paare haben Kinder?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus dem Mikrozensus 2024 gab es in Deutschland 31.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, darunter 9.000 Männerpaare. Die Zahl der Kinder in Regenbogenfamilien gab Destatis mit 50.000 an. Wenn man erwachsene Kinder mitzählt, waren es demnach 62.000.
Nach Angaben des Verbands für Queere Vielfalt LSVD stammen Kinder schwuler Paaren oft aus früheren heterosexuellen Beziehungen eines Partners. 54 Prozent der schwulen Väter hatten Pflegekinder, wie der Verband berichtet. Eine andere Möglichkeit sei Adoption. «Einige wenige schwule Väter entscheiden sich für leibliche Kinder mittels einer Leihmutterschaft», erklärt der Verband.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, ebenso die Vermittlung. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Nicht strafbar machen sich hingegen die «Wunscheltern», die ihr Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen lassen.
Die größte Hürde ist dann, dass dieses Baby nach Deutschland einreisen darf. Dafür müssen deutsche Behörden die Rechtslage, vor allem die Abstammung und Staatsangehörigkeit, prüfen und ihre Zustimmung geben.
Wie das Justizministerium mitteilt, ist die Anerkennung einer Entscheidung über die rechtliche Elternschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall möglich, wenn zumindest einer der Elternteile mit dem Kind genetisch verwandt ist. Spahn hatte der «Bild»-Zeitung gesagt: «Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm.»
Wie steht die CDU zur Leihmutterschaft?
Spahns Partei hielt im Februar in einem Parteitagsbeschluss fest: «Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft - auch in altruistischen Modellen - in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.»