Aus für "Chatkontrolle" in der EU - wer kontrolliert WhatsApp & Co.?
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Berlin, Dienstag, 24. März 2026
Fotos und Videos von Minderjährigen, die sexuell missbraucht werden, könnten bald schwierig zu finden sein. BKA-Chef Münch rechnet mit gravierenden Folgen für Ermittlungen und Opfer.
Update vom 24.03.2026: GdP fordert Verlängerung von "Chatkontrollen" in EU
Der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch wird nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ab April nicht mehr im gleichen Ausmaß möglich sein wie in den vergangenen Jahren. Der Grund für die Warnung ist das Auslaufen einer Übergangsregelung der Europäischen Union, die derzeit noch die Durchsuchung von Chats nach Missbrauchsdarstellung durch die Provider gestattet. "Sollte die bestehende Ausnahmeregelung bei der CSA-Verordnung in ihrer bisherigen Ausgestaltung nicht verlängert werden, wird dies gravierende negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung kinder- und jugendpornografischer Inhalte im Internet sowie den Kinder- und Jugendschutz haben", sagte BKA-Präsident Holger Münch der Deutschen Presse-Agentur.
Messengerdienste dürfen aufgrund einer Ausnahme derzeit noch freiwillig Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die Ausnahmeregelung läuft am 3. April aus. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich nicht auf einen Kompromiss einigen. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es bislang Messengerdiensten und Plattformen, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren und zu melden. Dabei handelt es sich vor allem um Bilder und Videos.
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Zum Auslaufen der Übergangsregelung sagte der BKA-Präsident: Die Folge wird ein drastischer Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden sein, wie wir es auch im 1. Halbjahr 2021 nach Inkrafttreten der e-Privacy-Richtlinie und vor Inkrafttreten der Ausnahmeregelung erlebt haben."
Suche nach Dauerlösung
Eigentlich möchte die EU eine dauerhafte Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet finden. Um Zeit dafür zu schaffen, sollte die Ausnahmeregelung nach dem Willen der Kommission zunächst verlängert werden.
Die EU-Staaten setzen stattdessen auf freiwillige Überprüfungen durch die Apps und Plattformen und damit die Fortführung der bestehenden Vereinbarung mit den Diensten. Die Ausnahme sollte dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann untersuchen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter bedarf. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im vergangenen Herbst hervorgehoben, auch sie wolle auf EU-Ebene beim Kampf gegen sogenannte Kinderpornografie Fortschritte machen. Gleichzeitig gelte jedoch: "Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein."
Das Europäische Parlament hatte zuletzt eine auf als verdächtig identifizierte Nutzer und bekannte Inhalte beschränkte Kontrolle ausgesprochen. Aus Sicht von Münch ist der Vorschlag unbrauchbar. Er sagte der dpa: "Insbesondere unbekannte Bild- und Videodateien sowie Cybergrooming-Aktivitäten weisen auf einen andauernden oder bevorstehenden Missbrauch Minderjähriger hin und sind daher für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie für polizeiliche Ermittlungen besonders wichtig." Um langfristige negative Folgen zu vermeiden, sollten nach seinen Worten alle Anstrengungen unternommen werden, die Interims-Verordnung in der aktuellen Form zu verlängern.
Kriminellen nicht Tor für "widerliche Taten" öffnen
Unter Cybergrooming versteht man die Manipulation von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel, sie später sexuell zu missbrauchen.