Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025: ARD und ZDF wollen klagen - Söder stocksauer
Autor: Agentur dpa
Berlin, Mittwoch, 20. November 2024
Die Bundesländer haben die Erhöhung des Rundfunkbeitrags vertagt - er soll vorerst nicht steigen. ARD und ZDF ziehen deshalb vors Bundesverfassungsgericht.
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen sich nicht so leicht geschlagen geben: ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.
Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem Treffen Mitte Dezember erneut beraten. ARD und ZDF erhöhen mit der Verfassungsbeschwerde nun den Druck. Das Deutschlandradio ist nicht an der Beschwerde beteiligt, weil für die Sender Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova ohnehin keine Erhöhung des Anteils am Beitrag vorgesehen war.
Bundesländer vertagen Beitragserhöhung - ARD und ZDF ziehen vors Verfassungsgericht
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren.
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"Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen", sagte Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, laut Mitteilung. "Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten."
ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung." Die Verfassung gebe vor, dass der Rundfunk dafür angemessen finanziert sein müsse. "Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
"Zurückhaltung würde guttun" - Söder wettert gegen ARD und ZDF nach Gebühren-Klage
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: "Den Rundfunkanstalten würde mehr Zurückhaltung in eigener Sache guttun." Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verspielen. "In Zeiten knapper Kassen ist eine erzwungene Gebührenerhöhung das falsche Signal." Es gehe um ein Gespür für die allgemeine Lage. "Die Klage lässt dieses Gespür leider vermissen", kritisierte der CSU-Chef.
Nach dem Willen eines Großteils der Länder hätte es nicht zu dieser Klage kommen müssen, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD). Die Mehrheit der Länder habe sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die Empfehlung der KEF umzusetzen. "Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrags weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet", sagte Schweitzer.