Arbeitspflicht für Asylbewerber: Nur im Einzelfall?
Autor: Basil Wegener und Michael Donhauser, dpa
, Donnerstag, 29. Februar 2024
Der Streit um die Bezahlkarte für Asylbewerber ist noch nicht ganz zu Ende, schon entbrennt eine Debatte darüber, ob Geflüchtete zu Arbeit verpflichtet werden sollen - was einige Landkreise machen wollen.
Nach dem Vorpreschen einiger ostdeutscher Landkreise ist ein Streit über eine Ausweitung von Arbeitspflichten für Asylbewerber ausgebrochen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hält eine solche Arbeitspflicht im Einzelfall für sinnvoll. Der Union im Bundestag reichen Einzelfälle nicht. Gewerkschaften und Pro Asyl stellen sich strikt gegen solche Vorstöße.
Landkreistags-Präsident Reinhard Sager hatte bereits im Herbst eine Arbeitspflicht gefordert. «Wer gesund ist und nicht gehandicapt ist, muss arbeiten. Eine Arbeitspflicht muss her», sagte er damals der «Bild»-Zeitung. Er nannte gemeinnützige Arbeit oder auch etwa Arbeit in der Gastronomie.
80 Cent pro Stunde
Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis sollen Asylbewerber nun zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen bei ihren Leistungen. Auch in Sachsen-Anhalt überlegten einige Landkreise, wie eine Arbeitspflicht für Geflüchtete organisiert werden könnte, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) im rbb24 Inforadio.
Heil wies darauf hin, dass es geltendes Recht sei, dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können. «Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten», sagte Heil der «Bild»-Zeitung (Donnerstag). Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen.
Tätigkeiten frühestens nach drei Monaten
Im Asylbewerber-Leistungsgesetz heißt es in Paragraf 5 wörtlich: «Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.»
Dies gilt aber derzeit für gemeinnützige Tätigkeiten für Bewohner von Sammelunterkünften - zum Lohn von 80 Cent pro Stunde. Tätigkeiten in der freien Wirtschaft sind frühestens nach drei Monaten möglich.
CDU: «Nicht zu viel verlangt»
Der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), forderte: «Die Verpflichtung sollte sich keinesfalls auf Einzelfälle beschränken.» Die Menschen bekämen ein faires Verfahren, menschenwürdige Sozialleistungen und Unterstützung bei Krankheit, sagte Frei der «Rheinischen Post». «Wenn wir diese Menschen im Gegenzug auffordern, der Gesellschaft in Form eines gemeinnützigen Dienstes etwas zurückzugeben, ist das nicht zu viel verlangt. Ganz im Gegenteil.» Die rechtlichen Grundlagen sollten konsequent angewandt werden.