Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte dürfen impfen: Gesundheitsminister fällen wichtige Entscheidung
Autor: Redaktion
Berlin, Dienstag, 11. Januar 2022
Das Angebot an Corona-Impfungen wird sich bald noch einmal vergrößern: Die Gesundheitsminister haben beschlossen, auch Tierärzten, Zahnärzten und Apothekern die Schutzimpfungen zu erlauben. Die müssen aber erst einmal dementsprechend geschult werden.
Die Gesundheitsminister haben entschieden: Auch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte dürfen künftig gegen das Corona-Virus impfen. Das wurde bei der Konferenz der Minister von Bund und Ländern am Montag (10. Januar 2022) beschlossen.
Die Apotheken rechnen damit, spätestens in zwei Wochen mit den Schutzimpfungen beginnen zu können. Die erforderliche Änderung der Impfverordnung ist am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit am Dienstag in Kraft getreten. "Bis zum Impfstart in den Apotheken werden noch etwa ein bis zwei Wochen vergehen. Die Apotheken müssen jetzt erst einmal Impfstoffe bestellen", sagte das Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Preis, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
Apotheker bereiten sich bereits auf Corona-Impfungen vor
Das Impf-Interesse der Apotheken sei "sehr groß", berichtete Preis aus seiner eigenen Region Nordrhein. "Im Rheinland sind bereits 1000 Apotheker in 500 Apotheken bereit, die Impfungen durchzuführen. Sie sind schon im Rahmen der Grippeimpfungen geschult worden. Wir rechnen damit, dass bis zum Februar noch weitere 1000 Apotheker geschult werden." Die Verordnung verlangt den Nachweis einer Impf-Schulung und legt fest, dass die Apotheker für die Impfungen genauso wie Ärzte entlohnt werden.
Video:
Bezüglich einer vierten Corona-Impfung für Risikogruppen trafen die Gesundheitsminister allerdings noch keine Entscheidung, da die wissenschaftliche Grundlage dafür fehle. Das Robert-Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) prüfen derzeit noch, unter welchen Voraussetzungen eine weitere Auffrischungsimpfung nötig wäre. Bei besonders vulnerablen Personengruppen kann die Booster-Impfung aber mittlerweile schon wieder länger zurückliegen.
Die Gesundheitsminister der Länder fordern zudem, dass für Genesene nur noch ein digitaler Nachweis gelten soll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe zugesichert, diese Forderung zeitnah umzusetzen.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenIn vielen Bereichen ist der Nachweis einer Corona-Impfung erforderlich. Am Dienstag (11. Januar 2022) berät das Bayerische Kabinett darüber, ob die 2G-plus-Regelung für Gastronomiebetriebe auch im Freistaat eingeführt werden soll. Hier hätten dann nur noch Geimpfte und Genese mit Testnachweis Zutritt.
mit dpa