Ampel-Fraktionen beenden Streit über Abschiebung
Autor: dpa
, Mittwoch, 20. Dezember 2023
Einigung vor Weihnachten: Die Ampel-Fraktionen haben sich bei den Streitthemen Abschiebung und Einbürgerung auf einen Kompromiss verständigt. Beide Vorhaben könnten im Januar im Bundestag beschlossen werden.
Abschiebungen sollen leichter werden, Einbürgerungen auch: Die Koalition hat sich doch noch auf einen Kompromiss zu den entsprechenden beiden Gesetzentwürfen geeinigt. Das geht aus einer knappen Erklärung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor.
Sowohl die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als auch das «Gesetz zur Verbesserung der Rückführung» könnten damit im Januar vom Bundestag beschlossen werden. In der gemeinsamen Mitteilung ist mit Blick auf die beiden Vorhaben von einer «modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung» die Rede.
Europäisches Asylsystem wird reformiert
Zugleich einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments nach jahrelangen Verhandlungen in Brüssel auf eine umfassende Reform des europäischen Asylsystems. Ziel ist es, die unerwünschte Migration nach Europa einzudämmen.
Die beiden Vorhaben, auf die sich die Ampel-Fraktionen nun verständigt haben, waren noch in der vergangenen Woche nicht wie ursprünglich geplant zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt worden. Grund dafür war, dass vor allem die Grünen noch Nachbesserungen wollten, die von der FDP abgelehnt wurden.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist Folgendes geplant:
- Zuwanderer sollen bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.
- Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei.