Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft - doch was passiert bei Verstößen?
Autor: Redaktion, Agentur dpa
Berlin, Mittwoch, 14. Oktober 2026
Das bundesweite Alkoholverbot an Bahnhöfen in Deutschland tritt in Kraft. Reisen sollen sicherer und sauberer werden - doch wie wird die neue Regel konkret umgesetzt?
Der Konsum von Bier, Wein und anderen alkoholischen Getränken ist ab Donnerstag (15. Oktober 2026) an allen Bahnhöfen in Deutschland untersagt. Was bisher nur an ausgewählten Stationen galt, wird nun zum bundesweiten Standard. Sobald man jedoch vom Bahnsteig in den Zug steigt, ist das Feierabendbier in den meisten Fällen wieder gestattet. Wie genau sehen die Regelungen aus? Und sollen sie auch umgesetzt werden, wenn Hunderte grölender Fußballfans mit Bier am Bahnsteig stehen?
Alkohol? Nein, danke! Das gilt ab sofort an allen etwa 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Der Konsum ist dann im gesamten Bahnhofsbereich verboten, einschließlich der Bahnsteige. In einigen Städten zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.
"Wir greifen durch": DB geht gegen Alkoholkonsum an Bahnhöfen vor
In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und konsumiert werden. Grundsätzlich ist es auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen - nur der Konsum ist untersagt. Bahnhöfe seien "so eine Art Visitenkarte" für den öffentlichen Verkehr, erklärte Bahnsprecherin Anja Bröker. Das sogenannte Alkoholkonsumverbot solle die Bahnhöfe sicherer und sauberer machen. Ziel sei es, den Aufenthalt in den Bahnhöfen angenehmer zu gestalten.
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Ein Anlass für den Schritt war ein Vorfall in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn wurde im Juli bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein. "Wir greifen durch", ließ Bahnchefin Evelyn Palla damals wissen. "Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen."
Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts, wodurch die Sicherheitskräfte der Bahn eine Handhabe haben. Bei ihren Kontrollgängen sollen sie auf Personen zugehen, die gegen das Verbot verstoßen. Wer sich nicht an das Verbot hält, "der wird angesprochen mit Augenmaß", sagte Bröker. Es könnten ein Hausverweis und "im schlimmsten Fall dann auch ein Hausverbot" folgen.
Erfahrungen mit Alkoholverbot sind bisher positiv
Mirko Schwärzel aus der Bundesgeschäftsführung der Bahnhofsmission betonte bei einem Pressetermin mit der DB, die Umsetzung des Verbots dürfe nicht zu Ungleichbehandlung und Stigmatisierung führen. "Die Regeln müssen dann auch für alle gelten." Feiernde und Fußballfans müssten genauso behandelt werden wie Wohnungs- und Obdachlose. Zudem warnte Schwärzel vor einer Verdrängung ins Bahnhofsumfeld. Grundsätzlich unterstütze die Bahnhofsmission die Initiative der Bahn.
Um eine flächendeckende Kontrolle zu ermöglichen, müsste die Bahn unzählige neue Mitarbeiter bei der DB-Sicherheit einstellen. Geplant ist das nicht. Bei den Sicherheitsbehörden ist die Bundespolizei für die Bahnhöfe zuständig, aber auch sie wird nicht einspringen können, Gewerkschaften klagen regelmäßig über Personalengpässe. Die Bundespolizei wird absehbar bei Konflikten hinzugerufen werden.