"Leute, da stimmt doch was nicht!": Frau stellt Aldi an den Pranger - Ist "Unterfüllung" erlaubt?
Autor: Redaktion
Mühlheim an der Ruhr, Dienstag, 06. Oktober 2020
Eine Kundin beschwert sich auf der Facebook-Seite von Aldi Süd: Nach einem Einkauf stellte sie fest, dass eine Packung Fleisch weniger wog, als auf der Verpackung angegeben. Der Verbraucherzentrale sind zahlreiche ähnliche Fälle bekannt. Was jedoch die wenigsten wissen: Das ist erlaubt.
Zu wenig Inhalt in Lebensmittelverpackungen? Das hat es mit Unterfüllung auf sich. Immer wieder erreichen die Verbraucherzentralen in Deutschland Beschwerden von aufgebrachten Kunden aus dem gleichen Grund: Ein Produkt enthält viel weniger Inhalt, als auf der Verpackung geschrieben steht. Betrügen die Hersteller damit vorsätzlich ihre Kunden?
Diesen Vorwurf äußerte zum Beispiel eine Kundin von Aldi Süd auf Facebook. Ihr kam eine 400-Gramm-Packung "Frische Puten-Ministeaks" zu Hause nach dem Einkauf etwas zu leicht vor. Ein Griff zur Küchenwaage reichte, um ihre Vermutung zu überprüfen: Die Küchenwaage zeigt 333 Gramm mit Verpackung an. Bis zu den angepriesenen 400 Gramm fehlt also noch ein ganzes Stück.
Putensteaks mit zu wenig Inhalt bei Aldi Süd
Die Kundin Annica ist entsetzt und veröffentlicht ihre Bestürzung auf der Facebook-Seite des Discounters. Sie postet das Beweisfoto und schreibt darunter: "Hallo Aldi, es kommt mir schon länger seltsam vor, jetzt hab ich nachgewogen und auch mein Mann hat die Erfahrung schon gemacht... ich fühle mich veräppelt. Leute, da stimmt doch was nicht!!!!"
Video:
Eine Beschwerde, die nicht gerade selten auftaucht, wie Anja Schwengel-Exner, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage von inFranken.de verrät. "Die Verbraucherzentralen erreichen immer wieder Verbraucherbeschwerden zu Unterschreitungen von Nennfüllmengen bei verschiedensten Produkten: Erdbeeren, Trauben, Käse, Wurst..."
Die Käufer seien häufig schon unzufrieden, wenn die auf der Verpackung angegebene Menge nur geringfügig unterschritten ist. Allerdings ist eine gewisse Abweichung zwischen dem Gewicht, das auf der Packung steht, und dem Gewicht, das tatsächlich darin ist, gesetzlich erlaubt.
Zu wenig drin? So viel "Unterfüllung" ist erlaubt
Auf allen Produkten, die in einer Fertigverpackung verkauft werden, muss die sogenannte Nennfüllmengen angegeben werden. In einer Charge darf bei einzelnen Verpackungen aber auch weniger enthalten sein, solange diese Menge im Durchschnitt der kompletten Charge nicht unterschritten wurde.
Außerdem gibt es eine Toleranzgrenze: Bei Packungen mit einer Nennfüllmenge zwischen 300 und 500 Gramm oder Milliliter darf die tatsächliche Menge bis zu drei Prozent darunter liegen. Im Fall von Annica waren auf der Verpackung 400 Gramm angegeben, bis zu 12 Gramm weniger wären also erlaubt gewesen.