Das ändert sich im Juli: Mehr Rente, Kein Einwegplastik, Ende der Homeoffice-Pflicht & die Paket-Abgabe
Autor: Redaktion
Deutschland, Montag, 28. Juni 2021
Im Juli 2021 wird einiges anders: Die Homeoffice-Pflicht wird nicht verlängert, der DHL-Bote wird nicht mehr klingeln und Einweg-Plastik wird verboten. Was das genau bedeutet, erklären wir hier.
- Das ändert sich im Juli 2021: Zahlreiche Neuerungen stehen für den kommenden Monat an
- Darunter unter anderem das Ende der Homeoffice-Pflicht, das Ende der Zollfreigrenze im Onlinehandel, steigende Mindestlöhne und Renten, das Verbot von Einwegplastik und der digitale Corona-Impfnachweis
- Alles, was Sie für den Juli 2021 wissen müssen, auf einen Blick
Der Juli 2021 steht vor der Tür - und es ändert sich einiges: Neue Gesetze im Bereich des Arbeitsrechts, Online-Shoppings, Glücksspiels und des Umweltschutzes stehen an. Außerdem dürfen sich Rentner in den neuen Bundesländern über mehr Geld freuen, genauso wie Arbeitnehmer, die den Mindestlohn ausgezahlt bekommen. Doppelt Geimpfte erhalten ab Juli einen digitalen Corona-Impfnachweis, einige Mobilfunknetze werden abgeschaltet und die digitalen Rezepte werden in einigen Arztpraxen getestet.
Weniger Müll: Verbot für Einwegplastik
Unserer Umwelt zuliebe verzichten viele Menschen freiwillig auf Plastik. Ab dem 3. Juli wird dies nun nicht mehr aus freien Stücken geschehen, sondern zur Pflicht. Dann werden nämlich Plastikbesteck, kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik verboten sein.
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"Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation. So gelangt Plastik in die Umwelt und weil es nicht verrottet, endet es leider häufig an Stränden oder in den Mägen von Vögeln und Fischen. Diese Wegwerfmentalität muss aufhören. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen oft gar nicht, dass in manchen Produkten Plastik enthalten ist. Darüber klären wir mit den neuen Warnhinweisen auf und zeigen, welche Umweltschäden unsachgemäße Entsorgung anrichtet", heißt es vonseiten der Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Mögliche Alternativen, wie beispielsweise Einwegbesteck aus Pappe, bekommen aufgrund der zweiten Verordnung zur Müllreduzierung ein deutliches Label, welches auf die Umweltauswirkung hinweist.
Zurück ins Büro: Ende der Homeoffice-Pflicht
Ab dem 1. Juli gelten neue Corona-Arbeitsschutzverordnungen. Dazu gehört unter anderem das Ende der Homeoffice-Pflicht. Ihr Arbeitgeber muss es Ihnen dann nicht mehr ermöglichen, auch von zu Hause zu arbeiten. Der Arbeitnehmer muss ein entsprechendes Angebot auch nicht annehmen.
Am Arbeitsplatz werden aber weiterhin Corona-Auflagen gelten. Dazu gehören laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das auf ein Minimum reduzieren der betriebsbedingten Kontakte und die Anzahl der Mitarbeiter in einem Raum. Außerdem wird es eine verbindliche Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person geben. Volle Büros wird es also weiterhin nicht geben.