Änderungen im Februar: WhatsApp, Bahncard und Brexit - das ändert sich
Autor: Andreas Hofbauer
Franken, Samstag, 01. Februar 2020
Der neue Monat bringt wieder zahlreiche Änderungen und Neues mit sich. inFranken.de zeigt, was sich im Februar 2020 ändert.
Februar 2020 Änderungen: Im Februar stehen einige große Veränderungen an. inFranken.de zeigt die wichtigsten auf und erklärt sie.
Brexit kommt zum 1. Februar
Der Austritt des vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) kommt. Wie zuvor unter der Regierung des britischen Premierministers Boris Johnson angekündigt, soll England aus zum ersten Februar die EU verlassen. Das bestätigt auch die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Sie schreiben: "Es ist davon auszugehen, dass das Austrittsabkommen zum 1. Februar 2020 in Kraft tritt."
Dadurch, dass ab diesem Zeitpunkt jedoch die Übergangsphase läuft, bleibt das EU-Recht für das Vereinigte Königreich bestehen. Nun aber ohne ein Mitbestimmungsrecht der Briten bei neuen Vorgaben. Das Vereinigte Königreich bleibt während der Übergangsphase auch Mitglied des EU-Binnenmarktes und ein Teil der EU-Zollunion.
WhatsApp stellt den Support für bestimmte Betriebssysteme ein
WhatsApp Betreiber Facebook hat in einem neuen FAQ-Eintrag (Frequently asked Questions, kürzlich aufgekommene Fragen) auf ihrer Website angekündigt, die Unterstützung für bestimmte Betriebssysteme einzustellen. Folglich werden künftig installierte WhatsApp-Apps auf den Betriebssystemen Android 2.3.7 und älter sowie iOS 8 und älter ab dem 1. Februar 2020 keine Aktualisierungen mehr erhalten.
Die Entwickler schreiben dazu: "Da wir für diese Betriebssysteme nicht mehr aktiv entwickeln, können einige Funktionen möglicherweise nicht mehr genutzt werden." Bereits seit Anfang Januar hatten die WhatsApp-Betreiber den Support für Windows 10 Mobile eingestellt. Sowohl WhatsApp als auch Microsoft hatten empfohlen, auf ein anderes Mobilgerät umzusteigen.
Abo-Fallen werden verboten
Bislang konnte man bei einem arglosen Klick auf dem Mobiltelefon schnell ein ungewolltes Abonnement abschließen. Gerade Apps wie "FaceApp" hatten sich das zu Nutze gemacht. Diesen Tricksereien wird nun ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben. Mit seinem sogenannten "Redirect"-Verfahren soll dem Nutzer nun deutlich gemacht werden, wenn er im Begriff sein sollte, ein Abonnement abzuschließen. Dadurch müssen Mobilfunkanbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder Telefónica Dienstleistungen von Drittanbietern lediglich unter speziellen Bedingungen abrechnen dürfen. Beispielsweise müsste ein Kunde beim Abschließen eines "FaceApp"-Abos während des Bezahlvorgangs mittels Redirect-Verfahren auf eine neutrale Seite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet werden. Auf dieser Seite müsste er für das Abonnement ausdrücklich dem Vertragsabschluss und dedizierten Abbuchungen zustimmen.