Abstimmung im Bundestag: Was sich beim Heizen jetzt ändert
Autor: Andreas Hoenig, dpa
, Freitag, 10. Juli 2026
Die Union hat ihr Ziel erreicht: Das «Heizungsgesetz» Habecks wird abgeschafft. Warum aber auch diese Reform umstritten ist - und warum es nach dem Bundestagsbeschluss noch spannend werden könnte.
Das «Heizungsgesetz» der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag soll heute über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen. Damit sollen zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes gekippt werden. Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen.
Die Reform soll am Freitag auch den Bundesrat passieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen. Die Linke wollte eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der parlamentarischen Sommerpause, die am Wochenende beginnt, stoppen.
Kern des geltenden Gesetzes wird gekippt
CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: «Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.» Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes.
Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: der Paragraf 71 mit «Anforderungen an eine Heizungsanlage», die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Kein «Reinregieren» mehr?
«Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein» - so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem «Zwang zur Wärmepumpe» gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben.
«Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte», heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Zentrale Gesetzesänderungen
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.