Zu Hocker verarbeiteter Elefantenfuß: Zoll ermittelt gegen 53-Jährigen aus Bergisch-Gladbach
Autor: Redaktion
Bergisch Gladbach, Dienstag, 26. Februar 2019
Wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz muss sich ein 53-Jähriger aus Bergisch-Gladbach verantworten: Er hatte auf einem Kleinanzeigenportal einen Elefantenfuß angeboten.
Geschmacklos und illegal - Zollbeamte haben im Bergischen Land einen zu einem Hocker umgebauten Elefantenfuß entdeckt und sichergestellt.
Zuvor war bei der Zollfahndung Essen der Hinweis eingegangen, dass auf einem Kleinanzeigenportal ein mit Müllsäcken verhüllter Hocker zum Verkauf angeboten werde, bei dem es sich tatsächlich um einen präparierten Elefantenfuß handelte.
Elefanten sind streng geschützt
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein. Elefanten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders und streng geschützte Tierart, deren Vermarktung grundsätzlich verboten ist.
Die Zollfahnder ermittelten die Identität des Verkäufers und fanden bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnräume des 53-jährigen Beschuldigten in Bergisch-Gladbach in dessen Garage den zum Hocker umfunktionierten Elefantenfuß. Der Beschuldigte besaß weder eine Vermarktungsbescheinigung noch eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden. mit dpa
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