Passau/Bayern: Maurice (15) totgeprügelt - so lange muss der Schläger (25) ins Gefängnis
Autor: Agentur dpa
Passau, Freitag, 18. Januar 2019
Zwei 15-Jährige aus Passau wollen Meinungsverschiedenheiten in einem Kampf klären, andere mischen sich ein, die Situation eskaliert. Maurice K. erstickt an seinem Blut und stirbt. Jetzt hat die Richterin das Urteil verkündet.
Update vom 17.01.2019: Urteil ist gefallen
Das Passauer Landgericht hat heute (17.01.2019) bekannt gegeben. Der Prozess begann bereits im November: Ein 25-Jähriger muss für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Er wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung verurteilt.
Ein weiterer Angeklagter wird zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zwei mitangeklagte Jugendliche im Alter von 15 und 17 bekamen jeweils ein Jahr auf Bewährung.
Richterin könne Empörung verstehen
Die Richterin sagte in ihren Schlussworten, dass sie eine Empörung wegen der vergleichsweise milden Urteile verstehen könne. Allerdings muss sie sich an die Gesetze halten. In dem Gerichtsverfahren konnte keinem Angeklagten der tödliche Schlag nachgewiesen werden.
Im November begann der Prozess gegen zunächst sechs Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dieser Tatvorwurf konnte während des Gerichtsverfahrens jedoch nicht bestätigt werden. Ein 18- und ein 22-Jähriger wurden währenddessen sogar wieder freigelassen. Der Ältere war in einem anderen Verfahren bereits verurteilt worden, der Jüngere habe laut Richterin als Organisator des Kampfes eine moralische Schuld, aber wohl nicht direkt eingegriffen.
Update vom 10.01.2019: Haftstrafen für vier Angeklagte in Passau gefordert
Es fing mit Lästereien unter Jugendlichen an und endete mit dem Tod eines 15-Jährigen: Sieben Monate nach einem Schaukampf unter Schülern in Passau stehen seit Donnerstag (08.11.2018) sechs Tatverdächtige vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt für die vier Angeklagten Haftstrafen zwischen drei Jahren und vier Jahren und drei Monaten gefordert, in einem Fall zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.
Passau: Die Urteile sollen am 17. Januar gesprochen werden
Die Verteidiger sahen bei einem der Angeklagten eine Haftstrafe und bei zweien Freispruch als angemessen an. Der vierte Angeklagte soll nach dem Willen seines Verteidigers Sozialstunden leisten und in einer Jugendeinrichtung bleiben. Die Plädoyers waren am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden. Die Urteile sollen am 17. Januar gesprochen werden, wie Landgerichtspräsidentin Eva-Maria Kaiser-Leucht am Donnerstag mitteilte.
Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung
Zuletzt mussten sich noch vier Angeklagte im Alter zwischen 15 und 25 Jahren für den Tod des Schülers verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen ursprünglich unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Davon rückte die Anklagebehörde in ihren Plädoyers ab. Stattdessen warf sie den Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung vor. Die Verteidiger sahen lediglich bei zwei der Angeklagten gefährliche Körperverletzung als gegeben an.