Druckartikel: Landwirt wird in Silo gesaugt und stirbt - Ersthelfer kämpft vergeblich um das Leben des 38-Jährigen

Landwirt wird in Silo gesaugt und stirbt - Ersthelfer kämpft vergeblich um das Leben des 38-Jährigen


Autor: Redaktion

Haldenwang, Dienstag, 09. Juni 2020

Beim Versuch, eine verstopfte Saugvorrichtung zu reparieren, kommt es am Dienstag im bayerischen Haldenwang zum Unglück: Ein 38-Jähriger wird unter die Körner in einem Silo gezogen. Alle Rettungsversuche bleiben vergeblich.
In einem Mais-Silo in Bayern kam es am Dienstag zu einem Unglück: Ein 38-jähriger Landwirt starb trotz verzweifelter Rettungsversuche. Symbolbild: AdobeStock


Ein 38-jähriger Landwirt starb am Dienstag bei einem Arbeitsunfall im Haldenwanger Ortsteil Konzenburg (Landkreis Günzburg). Wie die Polizei mitteilt, war der Mann in einem mit Trockenmais gefüllten Getreidesilo unter die Körner gesaugt worden und sei dabei gestorben.

Der 38-Jährige hatte zuvor versucht, dass Silo mithilfe einer Förderschnecke zu entleeren. Allerdings habe es dabei eine Verstopfung gegeben. Um diese zu beheben sei der Mann in das Silo gestiegen und habe mit einer Stange versucht, die Blockade zu lösen.

Ersthelfer kann 38-Jährigen nicht befreien

Dies gelang ihm auch, doch als der Mais wieder angesaugt wurde, schaffte es der Landwirt nicht, rechtzeitig aus dem Silobehälter zu klettern.  Er wurde in den losen Trockenmais gezogen und konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien.

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Ein zur Hilfe eilender Ersthelfer konnte trotz aller Anstrengung den Landwirt nicht aus den Körnermassen befreien, dieser versank nahezu gänzlich. Erst durch die hinzugerufenen Freiwilligen Feuerwehren Konzenberg, Burgau und Mindelaltheim konnte der Landwirt durch Schneiden einer Öffnung in den Boden des Silos geborgen werden.

Trotz des beherzten Einschreitens der Ersthelfer und Einsatzkräfte konnte der Landwirt nur noch tot aus dem Trockenmais befreit werden. Die ersten Ermittlungen am Unfallort wurden durch den Kriminaldauerdienst Memmingen (KDD) übernommen. Nach bisherigem Ermittlungsstand kann ein Fremdverschulden oder eine Fremdbeteiligung ausgeschlossen werden.