Ein 14-Jähriger aus Baden-Württemberg hat im großen Stil mit Kinderpornografie im Netz gehandelt. Die Polizei kam ihm wegen des eines anderen Verdachts auf die Schliche.
Die Polizei hat gegen mehr als 42 Tatverdächtige wegen Betrugs, dem Verbreiten und dem Besitz von Kinderpornografie, sexuellen Missbrauchs sowie Geldwäsche ermittelt: Nun sind die Ermittlungen laut Angaben der Beamten abgeschlossen.
Ein 14-Jähriger aus dem Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg) stand 2018 im Fokus der Ermittler: Die Polizei ermittelte eigentlich wegen des Verdachts des Betrugs. Doch die Polizei stieß auf wesentlich mehr. Der Jugendliche verkaufte kinderpornografisches Material im Netz. Dieses Material erhielt er von zwei minderjährigen Mädchen im Kindesalter. Sie sendeten ihm selbst die Bilder und Videos.
Dies zog Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern nach sich. Der sexuelle Missbrauch einer 13-Jährigen so gestoppt werden.
31 Männer im Alter von 16 bis 58 Jahren konnten durch das Kaufen dieses Filmmaterials identifiziert werden. Sie wohnen verteilt über die ganze Bundesrepublik, einer lebt in Österreich. Diese Fälle wurden an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben, nachdem die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Die Erkenntnisse des BKA wurden auch an Österreich übermittelt.
Mehr als 42 Tatverdächtige in den Fall verwickelt
Bezahlt wurde der Jugendliche mit virtuellem Geld: Dieses nutzte er, um Gutscheinkarten zu kaufen und an eine Gruppe aus neun Jugendlichen zu veräußern. So wandelte der 14-Jährige das virtuelle Geld in Bargeld um. Da die Jugendlichen informiert darüber waren, wie der Jugendliche dieses Geld erwirtschaftete, müssen sie sich wegen Geldwäsche verantworten. Drei dieser neun Jugendlichen haben dabei selbst mit Kinderpornografie gehandelt. Summiert wurde gegen 42 Tatverdächtige ermittelt.
Vor Gericht ist dieser Fall mittlerweile abgeschlossen. Der 14-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft nach dem Jugendstrafrecht schuldig gesprochen. Er musste eine Geldstrafe und Schmerzensgeld zahlen. Dazu kommt das Beschlagnahmen seines Smartphones und der Einzug der Einnahmen aus diesen Geschäften. Die anderen neun Jugendlichen wurden mit erzieherischen Maßnahmen bestraft.
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