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Prozess um Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen: Angeklagter hat Schuldgefühle


Autor: Agentur dpa

Garmisch-Partenkirchen, Dienstag, 28. Oktober 2025

Mehr als drei Jahre ist das tragische Zugunglück mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten nun her. Zum Prozessauftakt fließen Tränen.
Zahlreiche Einsatz- und Rettungskräfte bereiten die Unglücksstelle für den weiteren Einsatz in der Nacht nach dem Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten vom 3. Juni 2022 vor. Mehr als drei Jahre nach dem Zugunglück im Garmischer Gemeindeteil Burgrain beginnt der Prozess um mögliche Versäumnisse von Bahnmitarbeitern. Den beiden Bahnmitarbeiter werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.


Update vom 28.10.2025: Angeklagter hat Schuldgefühle wegen Zugunglück

Im Prozess um das tödliche Zugunglück in Garmisch vor über drei Jahren zeigen sich die beiden Beschuldigten zutiefst betroffen. "Ich habe solche Schuldgefühle", sagte einer der Männer nach der Verlesung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor, da er am Abend zuvor einen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten an der Strecke nicht weitergeleitet habe. Denn es gab bereits vorher Hinweise darauf, dass die Gleise an dieser Stelle problematisch sein könnten. Am Abend vor dem tragischen Unglück erhielt der damalige Fahrdienstleiter einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein "Schlenker" drin, der Zug "hüpfe". Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht.

Er habe die Meldung nicht so interpretiert, dass eine sofortige Reaktion erforderlich gewesen wäre, verteidigte sich der damalige Fahrdienstleiter. Die spätere Weitergabe habe er dann versäumt, "ich kann Ihnen nicht sagen, warum", sagte der Mann unter Tränen.

Bei dem Unglück im Juni 2022 nahe Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger kamen ums Leben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf geschätzte 4,75 Millionen Euro. Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

Gleisschwellen nicht rechtzeitig ausgetauscht

Dem zweiten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls fahrlässige Tötung vor. Er habe als Bezirksleiter Fahrbahn nicht dafür gesorgt, dass die beschädigten Gleisschwellen rechtzeitig ausgetauscht würden. Der rechtzeitige Austausch hätte das Todesgeschehen sicher verhindert, so die Staatsanwältin.

Der Mann erklärte, er hätte der Sache mehr auf den Grund gehen können und auch müssen. "Jeden Morgen, jeden Tag, denke ich an den Unfall", sagt er.

Gleichzeitig betonte er, er sei nicht davon ausgegangen, dass die Schwellen so stark geschädigt gewesen seien. Er glaube auch nicht, dass es ihm und seinen Kollegen möglich gewesen wäre, allein durch das Anschauen der Gleise den Schaden zu erkennen. "Das hätte man nur erkennen können, wenn man die Gleise vom Schotter befreit hätte."

Aufarbeitung für Bahn heikel

Beide Angeklagten arbeiteten vor dem Unglück bereits seit Jahrzehnten bei der Bahn. Für die Bahn ist die Sache extrem heikel. Zwar heißt es in einem internen Bericht, dass der Unfall die "unmittelbare Folge" des regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des Personals vor Ort gewesen sei. Allerdings habe die damals zuständige Bahn-Tochter DB Netz nicht ausreichend auf die Erkenntnisse zu schadhaften Betonschwellen reagiert und den Unfall dadurch ermöglicht. Die Probleme an älteren Schwellen waren bekannt. Der Unfall sei vermeidbar gewesen, hieß es. Die Deutsche Bahn kündigte daher im Spätsommer an, juristisch gegen die damaligen Vorstandsmitglieder vorzugehen.

Außerdem will sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, damit sich so ein Unglück nicht wiederholt. Zum einen sollen alle potenziell risikobehafteten Bahnschwellen ausgetauscht werden. Ein Großteil davon, nämlich zwei Millionen Betonschwellen, sei bereits ersetzt worden. Ferner werden Schulungen durchgeführt.

Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt.

Ursprungsmeldung vom 28.10.2025, 11.50: Bahnmitarbeiter drei Jahre nach tödlichem Zugunglück auf Anklagebank

Mehr als drei Jahre nach dem tragischen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat am Dienstag (28. Oktober 2025) der Prozess vor dem Landgericht München II begonnen. Zum Beginn der Verhandlung verlas die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift.

Darin beschuldigen die Ermittler zwei Bahnmitarbeitern unter anderem fahrlässige Tötung. Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 angesetzt.

Das Unglück ereignete sich im Juni 2022: Bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf schätzungsweise 4,75 Millionen Euro. Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

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