Wohnen in Bayern: Volksbegehren will hohe Mieten stoppen
Autor: Tobias Utz
Franken, Freitag, 26. April 2019
Die Mietpreise in Bayern steigen weiter. Viele Menschen sorgen sich um die Entwicklung und wollen einen Stopp der Mietspirale. Ein bayerischer Mietverein arbeitet aktuell an der Umsetzung. Ein Volksbegehren sagt den hohen Mieten den Kampf an.
Bayerisches Volksbegehren will Mietspirale stoppen: "Uns glangt's! Mieten-Stopp in Bayern" heißt es von Seiten des Mietvereins München. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt die Mitspirale im Freistaat zu stoppen und ruft deshalb dazu auf, das Volksbegehren zu unterschreiben. Die zentrale Forderung ist, dass es keine Erhöhungen der Mieten für eine befristete Zeit geben soll. "Es muss endlich was in Bayern passieren, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird", so Vorsitzende Beatrix Zurek. Der geplante Mieten-Stopp soll bayerische Kommunen betreffen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist - das wären aktuell 137.
Außerdem fordert der Verein, dass bei Mordernisierungen künftig nur noch maximal zwei Euro pro Quadratmeter auf die Monatsmiete umgelegt werden dürfen. Bisher gilt eine Regelung von drei Euro. Auch bei Neuvermietung haben die Aktivisten eine Forderung: Die Preise sollen nicht über dem Mietspiegel liegen dürfen.
Verein will steigende Mieten stoppen: Wer steckt dahinter?
Franz Mayer und Markus Artz, Professoren an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld arbeiten am Gesetzesentwurf des Volksbegehrens. Beauftragt hat sie der Münchner Mietverein. Artz ist Fachmann für Immobilienrecht, Mayer für öffentliches Recht. Die Experten haben bereits ein Gutachten für das Bundesland Berlin ausgearbeitet, in dem sie aufzeigen, dass ein Mietendeckel auf Landesebene durchaus möglich wäre.
Auf Landesebene? Ja, auf Landesebene. Denn: Anders als in vielen Fällen angenommen, ist nicht nur der Bund allein für die Gesetzgebung beim Mietpreisrecht zuständig. Agiert der Bund nicht umfassend, so können Bundesländer durchaus aktiv werden: "Soweit sich aus dem Grundgesetz keine Sperre ergibt, bleibt es bei der grundsätzlichen Regelungskompetenz der Länder. Bayern kann also aktiv werden. Es kommt auf den politischen Willen an", werden die Experten auf der Vereinsseite zitiert.
Bayerische Verfassung mit Steilvorlage für Volksbegehren
Artikel 106, Absatz 1 des bayerischen Landesverfassung betont, dass jeder Bewohner Bayerns einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat - sagt der Mietverein: "Diesen Anspruch möchten wir sichern", so Vorsitzende Beatrix Zurek.
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