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Gelbe oder rote Stufe auf der Krankenhausampel: Ab wann gelten die Corona-Maßnahmen genau?


Autor: Isabel Schaffner

München, Samstag, 06. November 2021

Anfang November hat die Bayerische Staatsregierung die neuen Bedingungen für die gelbe und rote Stufe der Krankenhausampel in Bayern und den Landkreisen beschlossen. Welche Voraussetzungen gelten aber und ab wann treten dann die Regelungen in Kraft, wenn eine neue Stufe gilt?
Das Prinzip der Krankenhausampel wird landesweit und regional eingesetzt. Ab Samstag (6. November 2021) treten neue Regelungen dazu in Kraft.


Die angespannte Corona-Lage in Bayern mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems hat die Bayerische Staatsregierung dazu veranlasst, Verschärfungen bei den Eindämmungsmaßnahmen zu beschließen. Seit Samstag (6. November 2021) sind sie in Kraft. 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert auf der Webseite corona-katastrophenschutz.bayern.de darüber, wann genau die Regelungen in Kraft treten. Das Infektionsgeschehen unterscheidet sich von Region zu Region, weshalb das Prinzip der landesweiten Krankenhausampel auch auf die Landkreise übertragen wird. Was du dazu wissen musst, haben wir hier zusammengefasst.

Ab wann gilt die gelbe und rote Stufe der Krankenhausampel?

Die Krankenhausampel wird bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens um eine Intensivbettenkomponente erweitert, erklärt die Staatsregierung. Auf der Webseite heißt es wie folgt:

Gelbe Stufe 

Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
  • Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
  • Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen.

Rote Stufe 

Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.

Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangsregelung "3G" (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Die Regelung der Krankenhausampel für die Landkreise

In Landkreisen gelten die Maßnahmen einer roten Krankenhausampel, wenn:

  1. Sie zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, wenn sie außerdem
  2. eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschreiten.

Die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde gibt das Vorliegen eines solchen Falles bekannt. "Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt", heißt es. Die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen und Kronach verzeichnen eine Inzidenz von über 300 (Stand 5. November 2021). Ihnen drohen Verschärfungen ab Samstag. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Lage in den Landkreisen.