Gelbe oder rote Stufe auf der Krankenhausampel: Ab wann gelten die Corona-Maßnahmen genau?
Autor: Isabel Schaffner
München, Samstag, 06. November 2021
Anfang November hat die Bayerische Staatsregierung die neuen Bedingungen für die gelbe und rote Stufe der Krankenhausampel in Bayern und den Landkreisen beschlossen. Welche Voraussetzungen gelten aber und ab wann treten dann die Regelungen in Kraft, wenn eine neue Stufe gilt?
Die angespannte Corona-Lage in Bayern mit einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems hat die Bayerische Staatsregierung dazu veranlasst, Verschärfungen bei den Eindämmungsmaßnahmen zu beschließen. Seit Samstag (6. November 2021) sind sie in Kraft.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert auf der Webseite corona-katastrophenschutz.bayern.de darüber, wann genau die Regelungen in Kraft treten. Das Infektionsgeschehen unterscheidet sich von Region zu Region, weshalb das Prinzip der landesweiten Krankenhausampel auch auf die Landkreise übertragen wird. Was du dazu wissen musst, haben wir hier zusammengefasst.
Ab wann gilt die gelbe und rote Stufe der Krankenhausampel?
Die Krankenhausampel wird bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens um eine Intensivbettenkomponente erweitert, erklärt die Staatsregierung. Auf der Webseite heißt es wie folgt:
Gelbe Stufe
Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.
Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
- Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
- Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen.
Rote Stufe
Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind.