Urteil zur Wahlrechtsreform: Söder spricht von "Klatsche für die Ampel"
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Karlsruhe (Baden), Dienstag, 30. Juli 2024
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Die CSU und Markus Söder freuen sich, auch wenn es für sie einen Wermutstropfen gibt - vorläufig jedenfalls.
Update vom 30.07.2024, 10.57 Uhr: Entscheidung zu Wahlrechtsreform sorgt für Freude bei der CSU
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht mit offensichtlicher Freude und Zufriedenheit entgegengenommen. "Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern - und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden", sagte der CSU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in München.
"Das Urteil ist eine Bestätigung in unserem Kernanliegen, der sogenannten Grundmandatsklausel. Damit ist nach menschlichem Ermessen sichergestellt, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten ist", sagte Söder und fügte hinzu: "Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Kraft und die Bedeutung Bayerns und der CSU an."
Ein Wermutstropfen sei die Akzeptanz der neuen Zuteilungsregelung, denn diese bedeute ein Minus an direkter Demokratie. Nach dem neuen Wahlrecht ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei ausschlaggebend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.
Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig
"Damit ist aber auch klar, dass ein Stimmensplitting dazu führen kann, dass Bayern im nächsten Bundestag schlechter vertreten wäre", argumentierte Söder. "Das heißt: Nur beide Stimmen für die CSU garantieren bayerische Abgeordnete im Bundestag."
Söder kündigte aber auch an, eine von der Union geführte Bundesregierung wolle die neue Zuteilungsregelung erneut ändern. "Klar ist auch: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung." Söder bedankte sich dabei ausdrücklich bei der CDU, "die unser Anliegen gemeinsam mit uns vorgetragen und unterstützt hat".
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Gemäß dieser Klausel konnten Parteien auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einziehen, wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichten, jedoch mindestens drei Direktmandate gewannen. Das Gericht setzte dies nun vorläufig wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung verabschiedet hat. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Urteil vor Verkündung geleakt
Bereits am späten Montagabend (29. Juli 2024) kursierte das Urteil online. Das Dokument war eine Zeit lang auf der Internetseite des höchsten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber. Wie es zu der Veröffentlichung kam, blieb zunächst unklar.