Verwirrung um Corona-Regeln: Wann sorgen Inzidenzen für Lockerungen - und welche Ausnahmen gibt es?
Autor: Redaktion
Bamberg, Samstag, 13. März 2021
Durch die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden Inzidenzen noch wichtiger für Lockerungen oder strengere Corona-Maßnahmen. Wann die Inzidenz wichtig wird und welche Ausnahme es von der Regelung gibt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Aufgrund der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind jegliche Corona-Maßnahmen von Inzidenzwerten abhängig. Als Richtlinie gelten die Inzidenzwerte 35, 50 und 100. Je nachdem, welcher Wert in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis über- beziehungsweise unterschritten wird, können Lockerungen veranlasst oder Maßnahmen verschärft werden.
Dabei entscheidet allerdings nicht sofort die tagesaktuelle Inzidenz. Wie das Landratsamt Bamberg in einer Pressemitteilung von Freitag (12. März 2021) exemplarisch für alle bayernweiten Entscheidungen, die von der Inzidenz abhängen, erklärt, sind die Werte der 7-Tage-Inzidenzen von drei aufeinanderfolgenden Tagen wichtig.
Wichtig für Änderungen der Corona-Regeln: Inzidenz muss drei Tage Grenzwert über- oder unterschreiten
Aktuell sind sowohl in Kreis und Stadt Bamberg die Inzidenzen unter 50. Das bedeutet, dass Einzelhandel und Museen beispielsweise mit der entsprechenden "Kunden-pro-Verkaufsfläche-Regelung" geöffnet haben und bleiben können. Kontaktloser Sport ist mit einer Inzidenz unter 50 ebenfalls möglich.
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"Jeder weitere Tag, an dem die Inzidenzwerte unter 50 bleiben, setzt diesen Rahmen um einen Tag fort", heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Sollte der Wert an drei Tagen hintereinander über einem Inzidenzwert von 50 liegen, dann werden am vierten Tag die Lockerungen zurückgenommen und die Corona-Maßnahmen wieder verschärft.
Die Verschärfungen gelten dann so lange, bis drei Tage lang der Wert wieder unter 50 ist. Am vierten Tag mit einem Wert unter 50 kann dann wieder gelockert werden. Genauso verhält es sich mit den Grenzwerten 35 und 100.
Ausnahme der Regel: Schul- und Kita-Betrieb
Wird ein Grenzwert nur an einem Tag über- oder unterschritten, spielt das vorerst keine Rolle - erst wenn der Wert drei Tage am Stück über- oder unterschritten wird.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Unterricht und Kita-Betriebe. Wichtig hierfür ist der Wert der 7-Tage-Inzidenz am Freitag. Die Inzidenz freitags entscheidet derzeit jede Woche neu über Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht und den Kita-Betrieb in der darauffolgenden Woche.