Druckartikel: Urteil im Prozess um tödliches S-Bahn-Unglück in Bayern gefallen

Urteil im Prozess um tödliches S-Bahn-Unglück in Bayern gefallen


Autor: Agentur dpa

München, Freitag, 08. März 2024

Nach dem schweren Unglück, bei dem zwei S-Bahnen in München vor zwei Jahren kollidierten und ein Mensch ums Leben kam, entschied das Gericht nun über eine Haftstrafe.
Vor zwei Jahren kam es bei Schäftlarn nahe München zu einer tödlichen Kollision zweier S-Bahnen. Nun steht ein Triebwagenführer vor Gericht.


Update vom 07.03.2024, 15.55 Uhr: "Tiefe Reue und Einsicht" - Gericht entscheidet über Haftstrafe wegen S-Bahn-Unglück von Schäftlarn

Zwei Jahre auf Bewährung - der Lokführer, der den tödlichen S-Bahn-Unfall von Schäftlarn verursacht hat, kann sein Leben als freier Mann weiterführen. "Die Folgen dieses Unfalls werden den Angeklagten den Rest seines Lebens belasten und begleiten", begründete Richterin Nesrin Reichle am Donnerstag (7. März 2024) die Entscheidung des Schöffengerichts in München zum Verzicht auf eine Vollstreckung der Haftstrafe.

Der 56-Jährige habe grob pflichtwidrig gehandelt, sagte Reichle. Seine Sozialprognose sei jedoch günstig, er habe eine neue Arbeitsstelle gefunden - und er habe tiefe Reue und Einsicht gezeigt. "Er hat eingeräumt, dass es ein fataler Fehler war." Neben den Bewährungsauflagen muss er 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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Der Mann war am 14. Februar 2022 trotz eines rotes Signal am S-Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn losgefahren und hatte dabei weitere Vorschriften missachtet. Der Zug kollidierte mit einer entgegenkommenden S-Bahn. Ein 24 Jahre alter Mann starb, dutzende Menschen wurden verletzt.

Emotionaler Prozess um den S-Bahn-Unfall: Angeklagter entgeht Gefängnis

Es ist mehr als deutlich: Das Unglück hat der Mann nicht gewollt. Unter Tränen entschuldigte sich der Lokführer. "Es tut mir alles so wahnsinnig leid und ich würde es am liebsten ungeschehen machen." Und unterbrochen von Schluchzen: "Ich kann mich nur entschuldigen bei allen, die zu Schaden gekommen sind. Es tut mir leid."

Die Staatsanwaltschaft wollte den Mann hinter Gitter bringen: Sie hatte zwei Jahre und neun Monate Haft verlangt. Der Triebfahrzeugführer habe gröbst pflichtwidrig gehandelt, sagte die Staatsanwältin. "Er wusste, dass er nicht einfach hätte losfahren dürfen." Zu seinen Gunsten wertete sie sein Geständnis und sein aufrichtiges Bedauern. "Dass er das Geschehen zutiefst bereut, das war und ist ihm auch heute anzusehen." Ob die Anklagebehörde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ließ eine Sprecherin zunächst offen.

Verteidiger Stephan Beukelmann hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten plädiert. Sein Mandant habe Fehler gemacht, er stelle sich jedoch seiner Verantwortung.

 Ehemaliger Lokführer muss 180 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten

Das Gericht sprach den Mann wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen sowie vorsätzlicher Gefährdung des Bahnverkehrs schuldig. Es sei ein Sachschaden von sieben Millionen Euro entstanden, sagte die Richterin. Zudem sei das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentlichen Verkehrsmittel zumindest erschüttert worden. Bis Ende August nächsten Jahres muss der Mann 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Die Auflage solle auch ihm helfen, mit der Sache abzuschließen, sagte die Richterin. 

Der Angeklagte, ein gelehrter Dreher, hatte erst ein dreiviertel Jahr vor dem Unfall die Prüfung zum Treibfahrzeugführer abgelegt - und damit endlich den Traumberuf seiner Kindheit ergriffen. Vor Gericht berichtete er vom frühen Tod des Vaters, von seinem Versuch der Selbstständigkeit, von einer folgenden Insolvenz, bei der er alles verlor - um dann endlich Lokführer zu werden. 

"Dass mein Traum so schnell endet" – das sei sehr schwer für ihn, sagte er. Jetzt trägt er Briefe aus. Seit Jahresbeginn habe er als Briefzusteller einen Arbeitsvertrag - unbefristet, "wenn ich die Probezeit bestehe". Der Unfall hatte dem ebenfalls schwer verletzten Mann auch psychisch zugesetzt, er ist bis heute in psychotherapeutischer Behandlung

"Augenblicksversagen": Warum das Unglück geschehen ist, bleibt ungeklärt

Sein Anwalt Beukelmann sagte, sein Mandant habe für seinen Beruf gebrannt und eine Bilderbuchausbildung hingelegt. Bei dem Unfall sei er weder alkoholisiert gewesen noch habe er unter Drogen gestanden. Er habe nicht vorsätzlich, aber fahrlässig gehandelt. Beukelmann sprach von einem "Augenblicksversagen". "Wir wissen nicht, warum er das tat."

Die Frage, warum der Lokführer all das tat, blieb im Prozess letztlich ungeklärt. Er hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Es sei ihm unerklärlich, wie das geschehen konnte. 

Im Gerichtssaal verfolgte auch die bei dem Unfall verletzte Christine Kammermeier den Prozess. Sie sprach von einem guten Urteil für den Lokführer. "Er ist sowieso bestraft für sein Leben." Sie steige weiter in die S-Bahn.

Nur wenn sie an der Unglücksstelle vorbeikomme, habe sie ein mulmiges Gefühl. Von der Bahn allerdings hätte sie sich damals nach dem Unfall "ein bissel mehr Herzenswärme" für die Opfer erwartet. 

Update vom 07.03.2024, 7 Uhr: Plädoyers und Urteil erwartet im Prozess um S-Bahn-Unglück von Schäftlarn erwartet

Nach nur zwei Verhandlungstagen werden im Prozess um das tödliche S-Bahn-Unglück von Schäftlarn am Amtsgericht München am Donnerstag (7. März 2024) die Plädoyers und das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 56 Jahr alter Lokführer. Er hatte den Ermittlungen zufolge am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug kollidierte in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn. 

Der Mann hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Zugleich nahm er die Schuld auf sich. Er könne kaum glauben, dass er solche Fehler gemacht habe, sagte er zum Auftakt des Prozesses im Februar. Es sei ihm unerklärlich, wie das geschehen konnte. Es tue ihm alles so leid, wiederholte der Mann mehrfach, während er immer wieder mit den Tränen kämpfte. Wenn er könnte, würde er alles ungeschehen machen.

Bei dem Zusammenstoß der beiden S-Bahnen am Valentinstag gegen 16.35 Uhr - mitten im Berufsverkehr - war ein 24 Jahre alter Mann getötet worden. Dutzende Menschen wurden teils schwer verletzt, darunter auch der angeklagte Triebfahrzeugführer und sein Kollege aus der entgegenkommenden S-Bahn. Dieser überlebte fast wie durch ein Wunder, der Führerstand war völlig zerstört. Die Triebwagen wurden bei dem Zusammenprall teils aus den Gleisen gehoben, der Schaden belief sich auf sieben Millionen Euro.    

S-Bahn-Unfall bei Schäftlarn - Angeklagten erwarten bis zu vier Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen sowie vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Auf fahrlässige Tötung stehen bis zu fünf Jahre Haft. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft zu einem Schöffengericht aus einem Richter und zwei Schöffen angeklagt. Es kann eine Haftstrafe bis zu maximal vier Jahren verhängen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Anklagebehörde damals nicht von einer höheren Strafe ausging. 

Der Angeklagte - ein gelernter Dreher - hatte erst ein dreiviertel Jahr vor dem Unfall die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt. Damit habe sich ein Kindheitstraum erfüllt, sagte der Mann. Schon als kleiner Junge habe er Lokführer werden wollen. Seit Januar trägt er nun Post aus. 

Der Anklage zufolge hatte der Mann am Unglückstag den Zug mit der Nummer 6785 gefahren und sich zunächst vor dem Bahnhof Schäftlarn-Ebenhausen über eine Zwangsbremsung wegen zu hohen Tempos hinweggesetzt. Nach dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste soll er trotz eines roten Haltesignals losgefahren sein - und dann auch noch die darauffolgende erneute automatische Zwangsbremsung ausgehebelt haben.

Angeklagter galt als unauffällig und pflichtbewusst

Zeitgleich kam auf der eingleisigen Strecke die verspätete S-Bahn mit der Zugnummer 6776 aus München entgegen. Deren Lokführer erhielt ebenfalls Rot und leitete eine Schnellbremsung ein. Sein Zug kam nach zusätzlicher Zwangsbremsung zum Stehen. Als der junge Lokführer noch mit dem Fahrdienstleiter telefonierte, um nach den Gründen zu fragen, kam bereits die andere S-Bahn entgegen. Der angeklagte Lokführer leitete noch eine Schnellbremsung ein, doch das reichte nicht mehr. Die Triebfahrzeuge krachten ineinander.

Die ehemaligen Vorgesetzten des Angeklagten bei der Bahn stellten ihm vor Gericht ein grundsätzlich gutes Zeugnis aus. Er galt demnach als unauffällig, akkurat und pflichtbewusst.

Ursprungsmeldung vom 19.02.2024: Tödliches S-Bahn-Unglück in Bayern - Prozess startet emotional

Der Mann auf der Anklagebank schluchzt auf. "Es tut mir alles so leid." Und: "Wenn ich könnte - ich würde alles ungeschehen machen." Mit einem emotionalen Geständnis hat zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn der Prozess gegen den mutmaßlich verantwortlichen Lokführer begonnen. Es sei ihm "unerklärlich, dass ich solche Fehler gemacht habe", sagte der 56-Jährige am Montag (19. Februar 2024) vor einem Schöffengericht am Amtsgericht München. "Es war eigentlich eine ganz normale Tagschicht." 

Bei dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen am Valentinstag 2022 gegen 16.35 Uhr mitten im Berufsverkehr war ein 24 Jahre alter Mann getötet worden. Dutzende Menschen wurden teils schwer verletzt, darunter auch der angeklagte Triebfahrzeugführer und sein Kollege aus der entgegenkommenden S-Bahn.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 51 Fällen sowie vorsätzliche Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Der Lokführer hatte den Ermittlungen zufolge ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug kollidierte in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn.

Ein Toter und 51 Verletzte - Emotionale Entschuldigung nach S-Bahn-Unfall bei Schäftlarn

Er könne sich nicht an den Unfall erinnern, akzeptiere aber das Ergebnis des Gutachtens, sagte der Angeklagte. Der gelernte Dreher hatte erst ein dreiviertel Jahr zuvor die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt. Damit habe sich ein Kindheitstraum erfüllt, sagte der Mann, der immer wieder mit den Tränen kämpfte. "Es war mein großer Traum, schon als kleiner Junge: Lokführer – und dass mir dann so was passiert", sagte der 56-Jährige - er ist nicht mehr bei der Deutschen Bahn beschäftigt; seit Januar trägt er Post aus. Die Strecke nach Wolfratshausen, auf der sich der Unfall ereignete und die als nicht ganz einfach gilt, sei sogar Prüfungsstrecke gewesen

Der Anklage zufolge hatte der Mann am Unglückstag den Zug mit der Nummer 6785 gefahren und sich zunächst vor dem Bahnhof Schäftlarn-Ebenhausen über eine Zwangsbremsung wegen zu hohen Tempos hinweggesetzt. Nach dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste soll er trotz eines roten Haltesignals losgefahren sein - und dann auch noch die darauffolgende erneute automatische Zwangsbremsung ausgehebelt sowie auf 67 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. "Es war ein Fehler von mir, ganz klar", sagt der Mann vor Gericht. "Ich hätte den Fahrdienstleiter informieren müssen." 

Zeitgleich war auf der eingleisigen Strecke die verspätete S-Bahn mit der Zugnummer 6776 aus München unterwegs. Deren Lokführer erhielt ebenfalls Rot, leitete eine Schnellbremsung ein. Sein Zug kam nach zusätzlicher Zwangsbremsung zum Stehen. Der junge Lokführer ruft den Fahrdienstleiter an - da taucht aus der Kurve die S-Bahn des Angeklagten auf. "Sch.. da kommt ein Zug", ruft er in den Hörer, versucht beiseite zu springen. Der angeklagte Lokführer leitet noch eine Schnellbremsung ein, doch das reicht nicht mehr. Die Triebfahrzeuge krachen ineinander, entgleisen teilweise. Trümmer, Verletzte, panische Menschen - den Rettungskräften bietet sich ein Bild der Verwüstung

Angeklagter Lokführer war laut Ausbilder ein "Musterschüler"

Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe, sagt der 56-Jährige vor Gericht. "Ich weiß es nicht, ich habe keine Ahnung." Und: "Es fällt mir sehr schwer zu glauben, dass ich solche Fehler gemacht habe."

Gelegentlich habe er wegen Tempoüberschreitungen Zwangsbremsungen bekommen, jedoch nie auf einer eingleisigen Strecke; nie habe er ein rotes Haltesignal missachtet. Ein Ausbilder schilderte ihn als "Musterschüler". Er habe eine "Bilderbuchausbildung" absolviert. Ein Vorgesetzter nannte ihn unauffällig und "pflichtbewusst". Der Mann habe zwölf Einträge wegen Zwangsbremsungen gehabt, das sei eher unterdurchschnittlich. 

Warum der Mann dann an jenem Montag im Februar 2022 gleich mehrfach hintereinander gegen Regeln verstieß, bleibt auch am ersten Prozesstag vor Gericht ein Rätsel.

Prozess gegen Lokführer gestartet - Frage nach dem "Warum" bleibt unbeantwortet

Sein Kollege aus der entgegenkommenden S-Bahn berichtete vor Gericht, er habe bei dem Unglück - einen Tag vor seinem 22. Geburtstag - 14 Knochenbrüche erlitten, darunter acht Wirbelbrüche. Es gehe ihm wieder gut, er leide nicht mehr unter Folgen. Allerdings fahre er nur noch auf Teilzeit. Er habe ein Studium begonnen. "Ich will mir eine Alternative aufbauen." Es könne ja etwas geschehen, sodass man die Arbeit nicht mehr machen könne. 

Auf die direkt an ihn gerichtete Entschuldigung seines ehemaligen Kollegen sagt er freundlich: "Ich bin sicher, du hast es nicht absichtlich gemacht."