Testpflicht für Ungeimpfte: Bayern verschärft Regeln für Besucher*innen in Alten- und Pflegeheimen
Autor: Redaktion
München, Mittwoch, 28. Juli 2021
Bayern führt Testpflicht für ungeimpfte Besucher und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen ein. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Holetschek sagt: Dürfen Erfolge der letzten Monate nicht verspielen.
- Stärkere Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen
- Wer sich beim Besuch testen lassen muss
- Testpflicht gilt ab dem 16. August
- Holetschek: "Gerade jetzt in der Urlaubssaison müssen wir das Risiko minimieren, das Virus wieder in die Heime einzutragen.“
Angesichts steigender Infektionszahlen verstärkt Bayern die Corona-Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in weiteren Betreuungseinrichtungen mit einer Testpflicht für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Das teilte das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Mittwoch (28.07.2021) mit. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte in München: „Wir müssen die besonders gefährdeten Gruppen auch weiter mit allen Mitteln schützen. Deswegen führen wir ab dem 16. August eine Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher ein, die weder vollständig geimpft noch genesen sind.“
Besuch der Oma im Pflegeheim? Testpflicht für Besucher*innen, die nicht geimpft oder genesen sind
Der Minister erklärte: „Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viel erreicht, um die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen zu schützen. In der zweiten Corona-Welle hatten wir dort die meisten schweren und tödlichen COVID-19-Verläufe. Besonders durch die Impfungen hat sich die Situation stark verbessert. Zuletzt waren noch 15 Menschen in 11 Einrichtungen im Freistaat mit Corona infiziert (Stand 19. Juli). Diesen Erfolg dürfen wir jetzt nicht verspielen.“
Video:
Die Regelung sieht eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher vor, die nicht geimpft oder genesen sind. Zudem muss sich das nicht geimpfte oder genesene Personal zwei Mal pro Woche testen lassen. Neben Alten- und Pflegeheimen gilt die Vorschrift auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Holetschek warnte: „Derzeit infizieren sich wieder mehr Menschen mit dem Coronavirus. Dies wird sich zeitversetzt auch in den Einrichtungen widerspiegeln.
Corona: Neue Regeln für Besucher*innen in Pflegeheimen
Zu dieser Entwicklung tragen die zunehmende Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante bei sowie die vermehrte Reisetätigkeit bei hohen Inzidenzen in Urlaubsländern. Gerade jetzt in der Urlaubssaison müssen wir das Risiko minimieren, das Virus wieder in die Heime einzutragen.“
Impfpass-Hüllen: Die besten Angebote bei Amazon ansehenDer Minister ergänzte: „Deshalb müssen wir reagieren: Es sind verpflichtende Tests für alle notwendig, die sich nicht anderweitig schützen können oder wollen.