Schluss für Söder? Zeit für Ministerpräsidenten in Bayern könnte begrenzt werden
Autor: Agentur dpa
München, Mittwoch, 15. Juli 2026
Soll für Ministerpräsident Söder (CSU) bald Schluss sein? Ja, wenn es nach der ÖDP geht. Sie will ein Volksbegehren anstoßen, das die Amtszeit für Ministerpräsidenten in Bayern begrenzt.
Im Jahr 2018 wollte die CSU selbst noch die bayerische Verfassung ändern und die Regierungszeit des Ministerpräsidenten auf maximal zehn Jahre begrenzen. Die ÖDP will jetzt das Volk entscheiden lassen, während man bei den regierenden Christsozialen auf Abstand zu der Idee geht.
"Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird. Wir meinen, 10 Jahre, also zwei Perioden im Ministerpräsidentenamt sind viel Zeit. Und zweimal langt dann aber auch", sagte ÖDP-Landeschefin Agnes Becker der Deutschen Presse-Agentur in München.
Folgen für die Landtagswahl 2028 in Bayern möglich
Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, könnte dies theoretisch auch noch Folgen für die Landtagswahl in Bayern 2028 haben. In der CSU gilt es als gesetzt, dass Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder erneut als Spitzenkandidat antritt. Inwiefern eine Verfassungsänderung eine dritte Amtszeit von ihm im Falle eines Wahlsieges verhindern könnte, ist offen. Bei Volksbegehren müssen viele Fristen beachtet werden, die Umsetzung kann sich auch in einem Erfolgsfall erheblich in die Länge ziehen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezweifelte in einer ersten Reaktion die Rechtsmäßigkeit des angekündigten Volksbegehrens: "Nach dem, was wir bisher hören, gehen wir davon aus, dass da schon erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen stehen", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Es gebe "aus guten Gründen" in keinem der 16 Bundesländer und auch nicht beim Bundeskanzler eine Amtszeitbegrenzung für Regierungschefs. Letztlich sei es die "freie Entscheidung der Wähler und der Parlamente darüber abzustimmen", wer Ministerpräsident werde, so Herrmann.
"In die laufende Amtszeit eines Amtsinhabers zu kommen, halte ich persönlich nicht für klug", sagte Herrmann. Verfassungsrechtlich fragwürdig sei es insbesondere, wenn ein Volksbegehren darauf abziele, Einfluss auf den jetzigen Amtsinhaber zu nehmen. "Wir werden das sehr sorgfältig prüfen und gegebenenfalls auch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen."
"Selbstdarstellung an der Spitze des Staates eindämmen"
Ziel des Volksbegehrens sei es, die "Selbstdarstellung an der Spitze des Staates einzudämmen, die Würde des Amtes zu wahren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und den Freistaat Bayern mit frischem Wind politisch voranzubringen", teilte die ÖDP mit. Die Unterschriftenlisten seien zudem bereits gedruckt. Im Juli und während der Sommerferien sollen dann überall in Bayern Unterschriften gesammelt werden. Spätestens im Oktober rechnet die Partei mit der Übergabe der Unterschriften an das Innenministerium.
2018 hatte der Landtag mehrheitlich eine entsprechende, damals von Ministerpräsident Markus Söder initiierte Verfassungsänderung, abgelehnt. Außer der CSU hatte damals keine Fraktion für den Antrag gestimmt, der die Amtszeit für Ministerpräsidenten im Freistaat auf maximal zehn Jahre, also zwei Legislaturperioden, begrenzen wollte. Notwendig wäre eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Söder hatte zur Begründung damals erklärt, mit dem Schritt könne die wackelnde Demokratie wieder stabilisiert werden.