Regensburg überschreitet kritischen Corona-Grenzwert - und verschärft Maßnahmen
Autor: Redaktion
Regensburg, Dienstag, 22. Sept. 2020
Die nächste Stadt in Bayern überschreitet einen Signalwert: In Regensburg gelten für eine Woche lang verschärfte Corona-Regeln, da die Fallzahlen aktull zu hoch sind.
Am Montag (21.09.2020) meldete das Gesundheitsamt, dass Regensburg den Richtwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Infolgedessen hat das staatliche Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinien verschärfte Maßnahmen vorgeschlagen, um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Regensburg hervor.
"Die Stadt geht mit diesen Maßnahmen auf Nummer sicher [...]. Die gestiegene Zahl an Corona-Tests in den letzten Wochen hat sicher auch dazu geführt, dass mehr Infektionen entdeckt wurden“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Auch wenn der Infektionswert unterdessen wieder sinken wird, müssen sich die Regensburger Einwohner im Zeitraum vom 23. September bis einschließlich zum 29. September an folgende Regeln halten.
Regensburg: Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Alkoholverbot
Wie auch beispielsweise in München gelten erneut Kontaktbeschränkungen in Regensburg: Statt der bisher zehn Personen dürfen sich jetzt nur noch Gruppen von maximal fünf Personen im öffentlichen Raum wie in Parks oder in Restaurants aufhalten. Ausgenommen sind Familien oder Haushalte mit mehr als fünf Personen. Der Verkauf von alkoholischen To-go-Getränken ist ab 22.00 Uhr zudem verboten. Der Ausschank auf genehmigten Freisitzflächen ist davon ausgeschlossen.
Privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage und Abschlussfeiern wird ein Maximum an 50 Gästen in geschlossenen Räumen und an 100 Gästen unter freiem Himmel gesetzt.
Die Maskenpflicht gilt in allen weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse. Und auch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gibt eine neue Regel: Urlauber müssen in eine 14-tägige Quarantäne, sofern sie nicht ein sogenanntes zweites, im Inland ausgestelltes Zeugnis über einen negativen Corona-Test vorlegen, der am 5. bis 7. Tag nach der Einreise vorgenommen wurde.
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