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Polizistin (55) in Bayern wegen Vergewaltigung von 14-Jähriger verurteilt


Autor: Agentur dpa

Traunstein, Dienstag, 06. Oktober 2026

Eine Polizistin ist in Bayern wegen Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden. Ob die Transfrau ihre Strafe im Frauen- oder Männerknast absitzen muss, ist aktuell noch unklar.
Die suspendierte Polizistin (r.), angeklagt wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer 14-Jährigen, des Besitzes von Kinderpornografie und der Herstellung von Tierpornografie, wird in das Amtsgericht gebracht.


Eine Polizistin, die eigentlich für Recht und Ordnung sorgen sollte, wurde wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen vom Landgericht Traunstein zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Beamtin, die inzwischen vom Dienst suspendiert ist, muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Die ehemalige Bundespolizistin hatte die Vorwürfe laut Gerichtsangaben "vollumfänglich" eingeräumt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert sie nicht nur ihren Beamtenstatus, sondern auch ihre Pensionsansprüche. Zu Beginn der Verhandlung einigten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war ein umfassendes Geständnis. Da die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, fanden auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

"In einer Art Tunnel": Haftstrafe für Transfrau nach sexuellem Missbrauch von 14-Jähriger

Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht ist, gab zu, die Tochter einer Freundin im August 2025 während eines gemeinsamen Ausflugs in der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben.

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Sie habe das 14-jährige Mädchen in die Kabine gedrängt, gegen die Wand gedrückt, oberhalb und unterhalb der Kleidung begrapscht und sei schließlich mit mindestens einem Finger in sie eingedrungen, so die Urteilsbegründung. Warum sie dies tat, erklärte sie in einer nicht-öffentlichen Sitzung. "Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne", fasste der Vorsitzende Richter ihre Aussage zusammen. "Sie sei in einer Art Tunnel gewesen."

Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bot die 55-Jährige der Jugendlichen ihr Motorrad an, doch die lehnte ab, "weil es sie immer an die Tat erinnert", wie der Vorsitzende Richter sagte. Stattdessen soll sie 11.000 Euro erhalten.

Dateien mit brutalen Gewaltszenen an Kindern gefunden - jüngstes Opfer erst drei Jahre alt

Die Vergewaltigung war jedoch nicht das Einzige: Auf Dateien, die bei der Angeklagten - unter anderem bei der Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes bei der Bundespolizei - gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft der 55-jährigen Angeklagten die Herstellung tierpornografischer Inhalte vor. Dafür wurde sie nicht verurteilt, obwohl einschlägiges Material gefunden wurde.

Allerdings konnte das Gericht nicht nachweisen, dass die Videos mit einem Hund hergestellt wurden, um sie zu verbreiten. Nur dann ist dies laut Paragraf 184a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Das Verfahren in dieser Sache wurde eingestellt.

Bevor der Richter sein Urteil begründete, fügte er eine Erklärung hinzu: Die Tatsache, dass es sich bei der Angeklagten um eine Transfrau handelt, spiele bei der Beurteilung ihrer Tat keine Rolle. Andere Menschen allein wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung zu beurteilen "verbietet sich", betonte er. "Daran sollte sich jeder halten, der sich über den vorliegenden Fall eine Meinung bilden will."

Anwalt: "Türöffner für massive Anfeindungen"

Der Verteidiger der Angeklagten, Peter Dürr, bat vor seinem nicht-öffentlichen Plädoyer darum, noch einmal eine öffentliche Erklärung abgeben zu dürfen. Darin kritisierte er einige Medien scharf für ihre Berichterstattung. Er warf ihnen vor, das Opfer der Frau falsch zitiert zu haben. Die Jugendliche selbst habe sich an ihn gewandt und ihn gebeten, dies in der Verhandlung richtigzustellen. Einige Medien hätten berichtet, das Mädchen habe die angeklagte Transfrau wiederholt "er" genannt. Das sei nicht wahr.

"Das stimmt so nicht, was da über mich als Opfer berichtet wird", habe die zur Tatzeit 14-Jährige gesagt. Sie habe die Angeklagte als Frau kennengelernt und würde sie "nicht mit männlichem Pronomen ansprechen". Der Anwalt und die Jugendliche standen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs in Kontakt.

Die Berichterstattung habe heftige Auswirkungen auf seine Mandantin gehabt, sagte der Anwalt der Angeklagten. "Es war der Türöffner für massive Anfeindungen" und habe ihre schwierige Situation in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim noch deutlich verschärft.

Frauen- oder Männerknast für die Angeklagte?

Wo die Ex-Polizistin ihre Strafe nun wird absitzen müssen, ist noch unklar. Zunächst war sie in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt untergebracht, dann wurde sie in die Stadelheimer Männer-Abteilung verlegt. Sie sei dort heftigen Anfeindungen ausgesetzt, sagte auch der Richter in seiner Urteilsbegründung und betonte eine besondere "Haftempfindlichkeit".

Er könne sich allerdings "vorstellen, dass es in der Frauenabteilung nicht viel anders ist". Wo sie besser aufgehoben sei, müsse sich zeigen. In jedem Fall: "Sie werden keine leichte Zeit vor sich haben."

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