Neue Corona-Regeln an Schulen und Kitas in Bayern: Diese Änderungen gelten jetzt
Autor: Redaktion
München, Mittwoch, 09. Februar 2022
In Bayern wurden zuletzt einige Lockerungen beschlossen. In Kitas gab es jedoch auch eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Diese betreffen vor allem die Testpflicht. Aber auch weitere Änderungen in Schulen und Kitas wurden verkündet.
- Corona-Regeln in Schulen und Kitas: Das gilt ab sofort in Bayern
- Verschärfung bei der Testpflicht in Kitas beschlossen
- Positiv Getestete müssen zu Hause bleiben - andere jedoch nicht zwangsläufig
- Wann werden ganze Kita-Gruppen geschlossen oder gehen Klassen in Distanzunterricht?
Markus Söder hat weitere Corona-Lockerungen angekündigt, das bayerische Kabinett hat diese am Dienstag (8. Februar 2022) offiziell beschlossen. Neben den Lockerungen wurde jedoch auch Änderungen bei den Corona-Regeln in Schulen und Kitas verkündet.
Corona in Bayern: Diese Regeln gelten in Schulen und Kitas
Seit 10. Januar müssen alle Kinder dreimal wöchentlich getestet werden. Für die Tests sind die Eltern zuständig - sie müssen in der Kita Test-Nachweise oder eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass sie ihr Kind negativ getestet haben. Neu ab dieser Woche (konkret ab 09. Februar) - in Anlehnung an die Regelung für Schulen: Nach einer Corona-Infektion in einer Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung verschärft und an die Regeln in Schulen angeglichen.
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Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests in der Apotheke erhalten. Grundsätzlich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit dreimal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.
Für alle Schüler sind grundsätzlich drei Corona-Tests pro Woche vorgeschrieben. Bei einem positiven Corona-Fall in einer Schulklasse müssen alle Schüler täglich getestet werden und das fünf Schultage lang. Kommt ein weiterer Infektionsfall hinzu, beginnt die Fünf-Tage-Frist von vorn.
Regeln in Schulen und Kitas: Positiv Getestete müssen zu Hause bleiben
Es gilt weiterhin, dass der Kita- oder Schulbesuch nach einem positiven Corona-Test verboten ist. Die Isolation dauert in der Regel zehn Tage, kann aber nach sieben Tagen mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test beendet werden, wenn das Kind oder der Jugendliche keine Corona-typischen Symptome aufweist.
Corona-Schnelltest von CITEST: Den Testsieger der Stiftung Warentest bei Amazon ansehenRegeln für Kita-Kinder: Wird ein Kind zu Hause positiv getestet, darf es nicht in die Kita kommen. Ein positiver Selbsttest muss dann durch einen PCR-Test überprüft werden. Auch nach einem positiven PCR-Pooltest in der Kita gilt für das betroffene Kind eine Absonderungspflicht. Eltern sollten die Einrichtung über ein positives Testergebnis ihres Kindes sofort informieren.