Neue Corona-Regeln in Bayern: Was du alles über die 3G-Regeln wissen solltest
Autor: Redaktion
München, Montag, 23. August 2021
In Bayern gelten ab dem 23. August wieder neue Corona-Regeln. Dabei geht es vor allem um die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) und den Inzidenzwert von 35. Alle Änderungen auf einen Blick.
- Neue Corona-Regeln ab heute (23. August): Das ändert sich in Bayern
- 3G-Regel und Inzidenz von 35: Das kommt auf uns zu
- Holetschek: Inzidenz von 35 wird besonders wichtig
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat am Freitag (20. August) die neuen Corona-Regeln für Bayern verkündet, welche seit heute (23. August) gelten. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt. inFranken.de erklärt, was sich im Detail ändert. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte unterdessen, dass er von der Inzidenz als Gradmesser abrücken wolle. Kommt bald ein neues Ampel-System für Corona-Regeln?
Neue Corona-Regeln in Bayern: Inzidenz von 35 wird zentral
Rechtliche Grundlage für die neuen Corona-Regeln ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
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Der Minister betonte: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Klar ist auch: Im Innenbereich ist das Infektionsgeschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.“
Holetschek fügte hinzu: „Wir senken den Schwellenwert für Testungen daher weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab. Die Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich identifizieren und isolieren zu können.“
3G-Regel und Inzidenz von 35 im Mittelpunkt
Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für:
FFP2-Maske: Testsieger bei Amazon ansehen- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen
- und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.