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Nach Kettensägen-Vorfall in Starnberg: Staatsanwaltschaft klagt Jens Lehmann an


Autor: Agentur dpa

Starnberg, Freitag, 16. Juni 2023

In einem Streit soll der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann einen Balken an der Garage des Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt haben, da dieser ihm den Blick von seinem Haus auf den See versperrte. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen früheren Nationalspieler erhoben.
Die Staatsanwaltschaft München II hat den ehemaligen Nationaltorhüter Jens Lehmann angeklagt, weil er mit einer Kettensäge den Balken eines Nachbarhauses angesägt haben soll. (Symbolbild)


Skurriler Nachbarschaftsstreit am Starnberger See: Im vergangenen Sommer hatte die Polizei dort von einem Vorfall mit einer Kettensäge berichtet. In Medien verbreitete sich schnell die Neuigkeit, dass es sich bei einem Beteiligten um den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann handeln soll. Auch nach dpa-Informationen geht es dabei um den WM-Helden von 2006. Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft München II angeklagt. Aber wieso eigentlich?

Dem 53-Jährigen wird nach dpa-Informationen vorgeworfen, einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt zu haben, weil die Garage ihm den Blick von seinem Haus auf den See versperrte. Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die nur von einem "ehemaligen Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft" spricht, wird dem Angeschuldigten unter anderem Sachbeschädigung zur Last gelegt. Über die Anklage hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - Lehmann bezieht Stellung 

Lehmann nahm am Freitagnachmittag (16. Juni 2023) bei Instagram Stellung, wie auch die Bild-Zeitung berichtete: "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu", schrieb Lehmann. "Der Schaden ist wie immer die enorme Rufschädigung und die Missachtung der Privatsphäre."

Nach Angaben des Amtsgerichts Starnberg ist die Anklage noch nicht zugelassen worden. Ob es in der Sache zur Hauptverhandlung vor Gericht kommt, ist darum noch offen. Derzeit laufe noch eine Stellungnahmefrist zu den Vorwürfen. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.