Nach einer Zugverspätung verpassen Reisende ihren Abflug am Münchner Flughafen und fordern Geld für den Ersatzflug. Das Amtsgericht München hat nun geurteilt.
Ein Ehepaar hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Ersatzflug, da es seine Bahnfahrt zum Münchner Flughafen zu knapp geplant hatte. "Dass im deutschen Schienenverkehr Verspätungen und betriebliche Störungen vorkommen könnten, sei eine allgemein bekannte Tatsache, die bei der Auswahl der Zugverbindung zwingend zu berücksichtigen sei," urteilte das Amtsgericht München und wies die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Paar aus dem südlichen Oberbayern hatte seinen Flug ins ägyptische Hurghada verpasst, da der Zug im September 2025 wegen Personen auf den Gleisen über eine Stunde zwischen Tutzing und Pasing stand. Als die Reisenden am Flughafen ankamen, war der Gepäckschalter bereits geschlossen. Sie buchten für den Abend auf eigene Kosten einen Flug für 567 Euro nach Hurghada und nahmen nach der Ankunft ein Taxi zum Hotel.
Urlauber verpassen Flug vom Münchner Flughafen - Gericht weist Klage ab
Diese Kosten und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude hatte das Paar dem Reiseveranstalter laut Gericht vergeblich in Rechnung gestellt und schließlich Klage erhoben. Das Amtsgericht sah jedoch den Reiseveranstalter im Recht, da dieser in den Reiseunterlagen darauf hingewiesen hatte, dass man spätestens 120 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter sein müsse.
Das Paar habe jedoch eine Verbindung gewählt, die das Zugterminal am Flughafen planmäßig nur 122 Minuten vorher erreicht hätte, hieß es vom Gericht. Damit sei selbst bei pünktlicher Ankunft nicht gewährleistet gewesen, dass sie den Schalter rechtzeitig erreichen. Die Anreise müsse jedoch so geplant werden, dass dies selbst bei "typischerweise auftretenden Verzögerungen" möglich sei, begründete das Gericht.