Prozess in München: Verstörende Vorwürfe gegen Erzieherin
Autor: Redaktion, Agentur dpa
München, Donnerstag, 01. Oktober 2026
Vor dem Amtsgericht München steht eine Erzieherin, der Misshandlung von Kleinkindern in mehreren Fällen vorgeworfen wird. Im Prozess geht es um Gewalt, Vernachlässigung und diskriminierende Aussagen gegen Schutzbefohlene.
Die Erzieherin im Zeugenstand wird von Tränen überwältigt, als sie beschreibt, was ihre frühere Kollegin den Kleinkindern angetan haben soll. Es ist die Rede von Todesdrohungen, körperlicher Gewalt, verweigertem Essen und vernachlässigter Pflege. Auch Beleidigungen, teils rassistischer Natur, werden erwähnt. Vieles davon findet sich in der Anklage wieder.
Vor dem Amtsgericht München muss sich eine 58-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in elf Fällen verantworten. Die Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen und knetet nur immer wieder ihre Hände, während zunächst die Sachbearbeiterin der Polizei aussagt.
Prozess gegen Erzieherin in München - mishandelte sie ihre Schutzbefohlenen?
Die Beamtin beschreibt, wie schwierig es gewesen sei, durch Vernehmungen der sehr jungen Kinder und der aufgewühlten Eltern konkrete Vorfälle nachzuweisen. Doch vor allem durch die Aussagen von Kolleginnen sei letztlich ein klares Bild entstanden. So habe die angeklagte Erzieherin, die die Leitung einer Krippengruppe mit ein- bis dreijährigen Kindern innehatte, häufiger volle Windeln oder nasse Kleidung nicht gewechselt.
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Sie habe die Kleinen angeschrien und grob am Arm gepackt. Dass ihnen Essen verweigert wurde, habe sich in den Aussagen ebenso durchgezogen wie Beleidigungen, schildert die Ermittlerin. Die Staatsanwältin geht in ihrer Anklage noch weiter. Die 58-Jährige habe zum Beispiel ein zweijähriges Kind mehrfach mit den Worten "ich töte dich" oder "ich bring dich um" bedroht. Außerdem soll die Frau einen ebenfalls zweijährigen Jungen am Handgelenk gepackt und zu Boden geschleudert haben.
Der Kleine erlitt eine Radiusköpfchensubluxation, eine schmerzhafte, behandlungsbedürftige Verletzung. Ein weiteres Kind wurde so grob auf seinem Stühlchen an den Tisch geschoben, dass es sich die Lippe aufschlug. Laut Anklage hat die Erzieherin die Kinder auch beleidigt und herabgewürdigt, teils aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise fehlender Deutschkenntnisse - obwohl sie selbst einen Migrationshintergrund hat. So habe sie einem Kind mit indischer Abstammung gesagt, dass Inder schmutzig seien und stinken würden, schilderte die Staatsanwältin.
Experte verweist auf Kinderrecht - "kein legitimes Erziehungsmittel"
Einem weiteren habe sie das Gesicht nicht wie üblich mit einem frischen Tuch, sondern mit dem Bodenputzlappen abgewischt, um ihre Abneigung auszudrücken. Sollten sich die Vorwürfe, die sich zwischen April 2024 und Juli 2025 zugetragen haben sollen, bewahrheiten, wäre dieses Verhalten fachlich ein absolutes No-Go: "Seit dem Jahr 2000 gibt es das Kinderrecht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen", betont Kinderschutz-Experte Jörg Maywald von der Fachhochschule Potsdam. Im Klartext: "Gewalt in jeder Form - körperlich, seelisch, sexualisiert, durch Vernachlässigung und Unterlassung - darf kein legitimes Erziehungsmittel sein."
Für professionelle Erzieher seien die Maßstäbe besonders streng, betont Maywald. Und dennoch kommt es immer wieder zu Übergriffen, wenngleich die Vorfälle eher selten so drastisch sind, dass sie vor Gericht landen. Doch warum überschreiten Erzieherinnen und Erzieher Grenzen? "In den seltensten Fällen handelt es sich ausschließlich um individuelles Fehlverhalten", betont Elke Alsago von der Gewerkschaft Verdi.