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Erzieherin bei Prozess in München verurteilt - Kollegin brachte alles ans Licht


Autor: Redaktion, Agentur dpa

München, Donnerstag, 15. Oktober 2026

Vor dem Amtsgericht München wurde in den vergangenen Tagen der Fall einer Erzieherin, der Misshandlung von Kleinkindern in mehreren Fällen vorgeworfen wird. Nun ist das Urteil gefallen.
Der Prozess wurde vor dem Amtsgericht München abgehalten. (Arc


Update vom 15.10.2026, 19.16: Erzieherin bei Prozess in München verurteilt - Kollegin brachte alles ans Licht

Weil sie Kleinkinder in einer Krippe schlug, bedrohte und demütigte, hat das Amtsgericht München eine Erzieherin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zusätzlich erlegte das Gericht der Frau ein Berufsverbot von drei Jahren auf – es folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss die Frau eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro an den Kinderschutzbund München zahlen.

Das Schöffengericht sprach die 58-Jährige der Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht Fällen und der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Zu Beginn des Verhandlungstages hatte die Angeklagte ihre Taten gestanden und Reue gezeigt. Diese persönliche Entschuldigung würdigte das Gericht auch in der Urteilsbegründung.

Urteil am Amtsgericht München: Bewährungs- und Geldstrafe für 58-Jährige

Die Verteidigung hatte auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plädiert. Dieser Prozess sei für alle, für Eltern aber auch für die "Profis aus der Strafjustiz" wirklich belastend gewesen, sagte die Rechtsanwältin. Während der Verhandlung entschuldigte sich die Angeklagte mehrfach bei den Zeuginnen und Zeugen sowie den Opfern. "Ich werde mir nie verzeihen, was ich getan habe. Ich werde mir auch nicht verzeihen, dass ich die Erwartungen der Eltern enttäuscht habe." Sie wolle sich bei den Zeugen, den Kindern und den Eltern entschuldigen. Mit zwei Familien gibt es einen Täter-Opfer-Ausgleich. Die Höhe der Summe, die die Frau zahlt, ist unbekannt, nach Angaben des Richters ist diese jedoch nicht unerheblich.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau von April 2024 bis Juli 2025 als Leiterin einer Krippengruppe immer wieder Kleinkinder misshandelte. Den Ermittlungen zufolge hatte sie unter anderem einen Zweijährigen derart zu Boden geschleudert, dass er wegen einer schmerzhaften Verletzung am Ellbogen behandelt werden musste. Einem anderen Krippenkind drohte sie demnach mehrfach, es umzubringen. Sie verweigerte Kindern das Essen, wechselte volle Windeln oder eingenässte Kleidung bewusst nicht und beleidigte Kinder wegen ihrer Herkunft und mangelnder Deutschkenntnisse.

Ans Licht gekommen waren die Taten durch eine engagierte Kollegin. Diese informierte den Ermittlungen zufolge wiederholt die Kita-Leiterin, doch diese unternahm nichts. Deshalb wurde auch diese Erzieherin zunächst angeklagt, wegen Beihilfe durch Unterlassen. Inzwischen wurde dieses Verfahren jedoch gegen Auflagen vorübergehend eingestellt. Als die Leitung wechselte, informierte die Zeugin gemeinsam mit anderen Beschäftigten auch die neue Chefin – die 58-Jährige wurde dann umgehend freigestellt.

Ursprungsmeldung vom 1.10.2026, 16.32: Prozess in München - Verstörende Vorwürfe gegen Erzieherin

Die Erzieherin im Zeugenstand wird von Tränen überwältigt, als sie beschreibt, was ihre frühere Kollegin den Kleinkindern angetan haben soll. Es ist die Rede von Todesdrohungen, körperlicher Gewalt, verweigertem Essen und vernachlässigter Pflege. Auch Beleidigungen, teils rassistischer Natur, werden erwähnt. Vieles davon findet sich in der Anklage wieder.

Vor dem Amtsgericht München muss sich eine 58-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in elf Fällen verantworten. Die Angeklagte selbst schweigt zu den Vorwürfen und knetet nur immer wieder ihre Hände, während zunächst die Sachbearbeiterin der Polizei aussagt.

Prozess gegen Erzieherin in München - mishandelte sie ihre Schutzbefohlenen?

Die Beamtin beschreibt, wie schwierig es gewesen sei, durch Vernehmungen der sehr jungen Kinder und der aufgewühlten Eltern konkrete Vorfälle nachzuweisen. Doch vor allem durch die Aussagen von Kolleginnen sei letztlich ein klares Bild entstanden. So habe die angeklagte Erzieherin, die die Leitung einer Krippengruppe mit ein- bis dreijährigen Kindern innehatte, häufiger volle Windeln oder nasse Kleidung nicht gewechselt.

Sie habe die Kleinen angeschrien und grob am Arm gepackt. Dass ihnen Essen verweigert wurde, habe sich in den Aussagen ebenso durchgezogen wie Beleidigungen, schildert die Ermittlerin. Die Staatsanwältin geht in ihrer Anklage noch weiter. Die 58-Jährige habe zum Beispiel ein zweijähriges Kind mehrfach mit den Worten "ich töte dich" oder "ich bring dich um" bedroht. Außerdem soll die Frau einen ebenfalls zweijährigen Jungen am Handgelenk gepackt und zu Boden geschleudert haben.

Der Kleine erlitt eine Radiusköpfchensubluxation, eine schmerzhafte, behandlungsbedürftige Verletzung. Ein weiteres Kind wurde so grob auf seinem Stühlchen an den Tisch geschoben, dass es sich die Lippe aufschlug. Laut Anklage hat die Erzieherin die Kinder auch beleidigt und herabgewürdigt, teils aufgrund ihrer Herkunft beziehungsweise fehlender Deutschkenntnisse - obwohl sie selbst einen Migrationshintergrund hat. So habe sie einem Kind mit indischer Abstammung gesagt, dass Inder schmutzig seien und stinken würden, schilderte die Staatsanwältin.

Experte verweist auf Kinderrecht - "kein legitimes Erziehungsmittel" 

Einem weiteren habe sie das Gesicht nicht wie üblich mit einem frischen Tuch, sondern mit dem Bodenputzlappen abgewischt, um ihre Abneigung auszudrücken. Sollten sich die Vorwürfe, die sich zwischen April 2024 und Juli 2025 zugetragen haben sollen, bewahrheiten, wäre dieses Verhalten fachlich ein absolutes No-Go: "Seit dem Jahr 2000 gibt es das Kinderrecht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen", betont Kinderschutz-Experte Jörg Maywald von der Fachhochschule Potsdam. Im Klartext: "Gewalt in jeder Form - körperlich, seelisch, sexualisiert, durch Vernachlässigung und Unterlassung - darf kein legitimes Erziehungsmittel sein."

Für professionelle Erzieher seien die Maßstäbe besonders streng, betont Maywald. Und dennoch kommt es immer wieder zu Übergriffen, wenngleich die Vorfälle eher selten so drastisch sind, dass sie vor Gericht landen. Doch warum überschreiten Erzieherinnen und Erzieher Grenzen? "In den seltensten Fällen handelt es sich ausschließlich um individuelles Fehlverhalten", betont Elke Alsago von der Gewerkschaft Verdi.

"Meist spielen Faktoren wie personelle Unterbesetzung, Stress, mangelnde Qualifikation, herablassendes Verhalten von Führungskräften, schlechte Atmosphäre in der Einrichtung, Einrichtungskultur, mangelnde Zeit für Fallbesprechungen und Reflexion eine große Rolle." Regina Remsperger-Kehm von der Hochschule Fulda führt zudem persönliche und (berufs-)biografische Faktoren an, wie unaufgearbeitete negative Erziehungserfahrungen in der eigenen Kindheit und Belastungen in der aktuellen Lebenssituation. "Eskalierende Situationen sind oft emotional hoch aufgeladen - sowohl aufseiten der Kinder als auch aufseiten der Fachkräfte", betont sie.

"Konnte nicht mehr zu sehen": Zeugin informierte Leitung

"Fehlendes Fachwissen, unzureichende Handlungsmöglichkeiten und eine nicht mehr gelingende eigene Emotionsregulation führen dann zum verletzenden Verhalten durch die Fachkräfte." Im konkreten Fall wurde die Leiterin mehrfach über Vorfälle informiert, unternahm aber nichts. Sie war deshalb zunächst wegen Beihilfe durch Unterlassen angeklagt. Das Verfahren wurde aber inzwischen gegen Zahlung einer Geldauflage und die Pflicht, einen Kurs zur Gewaltprävention für Kita-Leitungen zu besuchen, vorübergehend eingestellt.

Schock, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Angst vor Konflikten im Team oder Unsicherheit seien einige der Gründe, wenn andere Beschäftigte nicht einschritten, erläutert Remsperger-Kehm. In München jedoch beharrte die genannte Kollegin darauf, dass das Verhalten der Angeklagten nicht in Ordnung sei. Als die Leitung wechselte, informierte sie umgehend auch die neue Chefin.

"Ich konnte nicht mehr zusehen, wie die Kinder behandelt werden", schildert die Zeugin. "Ich hatte so ein schlechtes Gewissen, weil ich den Kindern nicht helfen konnte." Das Schöffengericht will sein Urteil Mitte Oktober sprechen. Bis zu dessen Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.