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München: Urteil gegen Eltern und Arzt wegen Sterilisation des Sohnes - Bewährungsstrafen


Autor: Agentur dpa

München, Montag, 12. Juni 2023

Für die Sterilisation geistig behinderter Menschen gelten in Deutschland hohe gesetzliche Hürden. Wollte ein Elternpaar aus Bayern diese beim Sohn illegal umgehen? Nun hat das Landgericht München I ein Urteil gegen die Eltern und einen Arzt gefällt.
Die angeklagten Eltern und der angeklagte Arzt im Oberlandesgericht München. Bei einer Leistenoperation ihres geistig behinderten Sohnes baten das Ehepaar den Chirurgen, auch gleich eine Sterilisation durchzuführen.


Update 29.06.2023, 17.10 Uhr: Ohne Zustimmung sterilisiert - Gericht fällt Urteil gegen Eltern und Arzt

Im Prozess um die Sterilisation zweier junger Männer hat das Landgericht München I Bewährungsstrafen für die drei Angeklagten verhängt. Der Arzt, der die beiden Betroffenen während Operationen an der Leiste sterilisierte, bekam am Donnerstag ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlicher und schwerer Körperverletzung.

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Das Elternpaar, das seinen behinderten Sohn zu diesem Arzt brachte, bekam jeweils neun Monate auf Bewährung für Anstiftung zur schweren Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre für den Arzt und je ein Jahr und drei Monate für die Eltern gefordert.

Angeklagt waren zwei Fälle: In dem ersten hatte der Mediziner einen 17-jährigen Autisten bei einer Leistenoperation sterilisiert, im zweiten hatten Eltern um die Sterilisierung ihres damals 24 Jahre alten behinderten Sohnes gebeten. Das Gericht glaubte dem Mediziner, dass es sich im ersten Fall um ein Versehen handelte und der Arzt zwei Patienten verwechselte - und dass er im zweiten Fall davon ausging, dass es ausreicht, wenn die Mutter des behinderten Patienten die Einwilligung zur Vasektomie unterschreibt

"Es ist ein so wichtiges Thema in Hinblick auf die Geschichte unseres Landes", sagte der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl. Bei den Angeklagten sah er "keine kriminelle Energie" und auch "keine Nähe zur NS-Rassenlehre". Er ging bei allen drei Angeklagten von einem "Bewusstsein, nichts Falsches zu tun" aus.

Ganz sicher habe ihr Sohn das gewollt, hatte die 66-Jährige im Prozess gesagt. "Nein, Mama, das kann ich nicht. Ich habe genug mit mir selber zu tun", habe er gesagt. "Ich kann nicht für ein Kind sorgen." Darum sei das in seinem Sinne gewesen, als sie einen Chirurgen aus Grünwald bei München bat, ihrem heute 31 Jahre alten, geistig behinderten Sohn 2016 bei einer Leistenoperation auch gleich den Samenleiter durchzuschneiden. Seitdem ist der junge Mann zeugungsunfähig.

Für die Sterilisation eines Menschen, der unter Betreuung steht, gibt es - auch vor dem Hintergrund Hunderttausender Zwangssterilisationen zur Zeit des Nationalsozialismus - laut Bundesjustizministerium besondere gesetzliche Hürden, die in der derzeitigen Form seit 1992 gelten. Laut Paragraf 1830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist eine Sterilisation zum Schutz der betreuten Person möglich, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss laut Justizministerium auch ein extra Betreuer, ein sogenannter Sterilisationsbetreuer, eingesetzt werden. Und es muss einen Gerichtsbeschluss geben. Laut Deutschem Ärzteblatt genehmigen Betreuungsgerichte pro Jahr deutschlandweit rund 100 Sterilisationen.

"Es geht darum, dass hier einfach falsche Entscheidungen getroffen wurden", sagte Braumandl. Entscheidungen müssten sich am Recht orientieren. Und dieses Recht habe eben diese hohen Hürden gezogen - "weil es auf den Erfahrungen eines zwölfjährigen Unrechtsregimes beruht". Darum verurteilte er den 53 Jahre alten Chirurgen auch zur Teilnahme an einer Schulung über die Aufklärungspflichten eines Mediziners und Voraussetzungen für die Behandlung von Patienten, die unter Betreuung stehen. Von den gesetzlichen Vorgaben für eine Sterilisation von Menschen mit Behinderungen habe er nämlich im Studium nichts gehört, hatte der Mediziner in der Verhandlung angegeben.

Ursprungsmeldung: Eltern lassen Sohn sterilisieren - Ehepaar und Chirurg vor Gericht

Ganz sicher habe ihr Sohn das gewollt, sagte die 66-Jährige vor dem Landgericht München I, wo am Montag (12. Juni 2023) ein Prozess gegen einen 53-jährigen Chirurgen wegen schwerer Körperverletzung und gegen ein Ehepaar aus Bayern begonnen hat. Es sei im Sinne ihres Sohnes gewesen, als sie den Chirurgen aus Grünwald bei München bat, ihrem heute 31 Jahre alten, geistig behinderten Sohn 2016 bei einer Leistenoperation auch gleich den Samenleiter durchzuschneiden, so die 66-Jährige. Seitdem ist der junge Mann zeugungsunfähig.

Dass dazu eine gerichtliche Genehmigung nötig ist, das habe sie nicht gewusst, sagte die Frau. Sie habe gedacht, es reiche, wenn sie und ihr Mann als Betreuer ihres Sohnes die Einwilligungserklärung unterschreiben. Und dass dann strafrechtliche Vorwürfe gegen das Ehepaar erhoben wurden, das habe sie geschockt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 66-Jährige und ihr Ehemann gesetzliche Hürden bei der Sterilisation ihres geistig behinderten Sohnes ganz gezielt umgehen wollten. Laut Anklage informierte die Ehefrau sich sogar vorher noch bei dem zuständigen Amtsgericht über die rechtliche Lage. Das Gespräch sei aber "diffus" gewesen und "nicht sehr erhellend", sagte die Frau auf der Anklagebank.

Die Eltern stehen nun wegen Anstiftung zur schweren Körperverletzung vor dem Landgericht München I. Am Montag begann der Prozess gegen das Ehepaar und den Arzt, der "den Schnipp" durchführte, wie der 31-jährige Patient nach Angaben seiner Mutter die Sterilisation genannt habe.

Der 53 Jahre alte Chirurg ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt - und zwar in zwei Fällen. Denn er soll laut Anklage auch einen damals 17-Jährigen bei einer Leisten-OP sterilisiert haben. Absicht, so die Staatsanwaltschaft. Ein Behandlungsfehler, sagte der Verteidiger des Mannes.

Verteidigung spricht von Behandlungsfehlern

In einem Zivilverfahren wurden dem jungen Mann, der nach Angaben seines Anwalts ebenfalls einige Zeit unter Betreuung stand, in einem Vergleich bereits 60.000 Euro zugesprochen.

Für die Sterilisation eines Menschen, der unter Betreuung steht, gibt es laut Bundesjustizministerium besondere gesetzliche Hürden, die in der derzeitigen Form seit 1992 gelten.

Laut Paragraf 1830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist eine Sterilisation zum Schutz der betreuten Person möglich, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss laut Justizministerium auch ein extra Betreuer, ein sogenannter Sterilisationsbetreuer, eingesetzt werden. Und es muss einen Gerichtsbeschluss geben. Laut Deutschem Ärzteblatt genehmigen Betreuungsgerichte pro Jahr deutschlandweit rund 100 Sterilisationen.

Mutter beteuert, Sohn habe Situation verstanden

Eine Sterilisation sei "nur noch zulässig, wenn sie dem natürlichen Willen der betroffenen Person entspricht", schreibt das Justizministerium - "und wenn schwerwiegende Notlagen, die mit einer Schwangerschaft verbunden wären, abgewendet werden sollen. Außerdem haben alle anderen zumutbaren Methoden der Empfängnisverhütung Vorrang".

Was: Sterilisation des Mannes
Anteil in Deutschland:  Etwa drei Prozent aller einwilligungsfähigen 20- bis 44-jährigen Männer
Anzahl der Sterilisationsanträge der geistig behinderten Erwachsenen, die sexuell aktiv, aber einwilligungsunfähig sind (zwischen 1992 und 2006):   1872, von denen 1 555 (83 Prozent) genehmigt wurden
Kosten:  450-500 Euro (Stand: 2019)

Zwar sei ihr Sohn ihres Wissens nach nicht sexuell aktiv, sagte seine Mutter vor Gericht. Aber Interesse an Frauen und Sex habe er schon. Die Eltern hätten aber gewollt, dass die Operation direkt zusammen mit der Leisten-OP durchgeführt wird, damit ihm, der wegen seiner langen Krankenhausgeschichte als Säugling panische Angst vor Krankenhäusern habe, eine weitere Operation erspart bleibe.

Und auch wenn er sich eine Beziehung wünsche - Kinder habe er damals und auch heute nicht haben wollen. Und verstanden habe ihr Sohn das Ganze auch, betonte die Frau. "Mama, es wird ein Schnipp gemacht, damit ich keine Kinder zeugen kann", zitierte sie ihn. "Sie können mir glauben, das hat er aus eigener Kraft so formuliert."