"Anschlag": Chrupalla vermeintlich in den Arm gestochen - vor Gericht gescheitert - was war passiert?

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München: AfD-Chef Chrupalla vermeintlich in den Arm gestochen - vor Gericht gescheitert
Tino Chrupalla, AfD-Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD, äußert sich bei einer Pressekonferenz zu dem Vorfall in Ingolstadt ...
München: AfD-Chef Chrupalla vermeintlich in den Arm gestochen - vor Gericht gescheitert
Collage inFranken.de (Britta Pedersen/dpa; Matthias Balk/dpa)

Nach einem Vorfall im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfveranstaltung, bei der jemand Tino Chrupalla in den Arm gestochen haben soll, lehnte das Gericht nun seinen Antrag auf Klageerzwingung ab. Wieso ging er vor Gericht?

Während einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt im vergangenen Jahr soll der AfD-Parteichef Tino Chrupalla einen Stich wahrgenommen haben. Da die Staatsanwaltschaft allerdings keine Hinweise auf eine Straftat finden konnte, wurden die Ermittlungen eingestellt.

Chrupalla hatte daraufhin vergeblich Einspruch eingelegt und nun versucht, mit einem Antrag auf Klageerzwingung eine gerichtliche Entscheidung in der Sache herbeizuführen, wie die Deutsche Presse-Agentur mitteilt. Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das Oberlandesgericht München am Freitag (24. Mai 2024) mit. Gegen den Beschluss des OLG können keine Rechtsmittel eingelegt werden. 

Chrupalla angeblich in den Arm gestochen - was war passiert?

Chrupalla hatte während der Veranstaltung am 4. Oktober nach eigenen Angaben einen Stich wahrgenommen und über Schmerzen sowie über Schwindel und Übelkeit geklagt. Er wurde ins Krankenhaus gebracht und aufgrund von Beschwerden vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Nach einem Tag konnte er die Klinik wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest.

Alle vorgenommenen Tests etwa auf eine mögliche Vergiftung waren aber negativ verlaufen. Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei. "Insgesamt ist dieser Angriff auf mich als Anschlag zu werten", sagte er wenige Tage nach der Klinikbehandlung in Berlin.

Die Staatsanwaltschaft bewertet den Vorfall allerdings anders. Es habe keine "Tathandlung, aus der auf einen 'Anschlag' geschlossen werden könnte, festgestellt werden" können, betont die Behörde. "Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden", erklärte die Oberstaatsanwältin dazu. "Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben."