München: 13 Jahre unschuldig in Haft - Freispruch im Prozess um "Badewannen-Mord" - fast 370.000 Euro Entschädigung
Autor: Agentur dpa
München, Dienstag, 05. Sept. 2023
Rund 13 Jahre lange hatte Manfred Genditzki wegen Mordes im Gefängnis gesessen, ebenso lange hatte er seine Unschuld beteuert und für die Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft. Nach dem Freispruch im Juli gibt es nun eine Entschädigung für die Jahre hinter Gittern.
Update vom 05.09.2023, 21.00 Uhr: Nach Freispruch - fast 370.000 Euro Entschädigung zugesprochen
Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen Mordes in Haft gesessen hatte, hat Manfred Genditzki eine Entschädigung von 368 700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspreche der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag. Pro Tag stehen Genditzki damit 75 Euro zu. Zuvor hatte die Bild-Zeitung über die Zahlung berichtet.
Nicht enthalten in der Summe seien mögliche Vermögensschäden, die Genditzki wegen seiner Inhaftierung zum Beispiel durch Verdienstausfall entstanden seien, sagte der Behördensprecher. Mit Blick auf weitere Schadenersatzforderungen sagte Genditzkis Anwältin der Bild-Zeitung: "Wir werden weiter machen und auch die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden einfordern."
Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki vom Landgericht München I Anfang Juli vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Prozess um die angebliche Ermordung einer alten Frau im Jahr 2008 selbst Freispruch gefordert. Gutachten hatten untermauert, dass die alte Frau bei einem Unfall starb - und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.
Update vom 07.07.2023, 10.18 Uhr: Angeklagter nach 13 Jahren im Gefängnis freigesprochen
Im Münchner Prozess um den sogenannten "Badewannen-Mord" von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft.
"Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag (07. Juli 2023). Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.
Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.
Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt.