Mordopfer eingeäschert – Haft für Bestatter
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, Sonntag, 21. März 2010
Mit einem Kantholz aus dem Sarglager sollen zwei Bestatter einen Kollegen erschlagen und unter falschem Namen eingeäschert haben - am Montag verurteilte das Landgericht Nürnberg- Fürth die beiden Männer wegen Mordes zu hohen Gefängnisstrafen.
Einer der beiden Angeklagten hatte gestanden, das 43 Jahre alte Opfer an Ostern 2007 auf Anordnung seines Mittäters getötet zu haben. Der Drahtzieher beteuerte hingegen bis zuletzt seine Unschuld; nach seinen Angaben ist das Opfer im Ausland untergetaucht. Das Schwurgericht verurteilte den 54-Jährigen dennoch zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sein von ihm abhängiger Handlanger soll unter Berücksichtigung der Kronzeugenregelung für 13 Jahre ins Gefängnis.
Das Gericht habe in dem Prozess Unglaubliches gehört, sagte Richter Richard Caspar in seiner Urteilsbegründung. "Menschen ließen sich von Versprechungen leiten, die ganz augenscheinlich ins Reich der Fantasie gehören." Nicht nur der geständige Angeklagte habe sich vom Haupttäter zu lebensfremden Handlungen hinreißen lassen, die kein normaler Mensch begehe - der bereits mehrfach vorbestrafte Drahtzieher sei ein durchtriebener Betrüger und Menschenverführer. Ihm sei das Opfer im Weg gewesen, weil der 43-Jährige hartnäckig auf seinen Geldforderungen beharrte, schilderte der Richter. Das Opfer hatte dem Verurteilten 2005 sein Bestattungsinstitut verkauft, die gut 70 000 Euro dafür aber nie gesehen - genauso wenig wie 100 Millionen Dollar, die ihm der "Geschichten- und Märchenerzähler hoch drei" als Strohmann für Schwarzgeldgeschäfte versprochen hatte.
Tat war geplant
Um den lästigen Gläubiger loszuwerden, schmiedete der 54-Jährige nach Überzeugung des Gerichts den Mordplan und machte seinen gleichaltrigen Mitangeklagten zum Handlanger. Dieser war psychisch und finanziell so von dem Drahtzieher abhängig, dass er das Opfer nach eigener Aussage während einer Aussprache im Bestattungsinstitut auf ein Signal hin erschlug. "Wir sind nach langer Beweisaufnahme zu dem Schluss und der Überzeugung gekommen, dass dieses Geständnis glaubwürdig ist", hieß es im Urteil. Die beiden Täter hätten ihr arg- und wehrloses Opfer heimtückisch umgebracht; das Verbrechen stehe sittlich auf niedrigster Stufe.