Massive Corona-Lockerungen in Bayern: Discos, Clubs, Volksfeste - es darf wieder gefeiert werden
Autor: Redaktion
Bayern, Donnerstag, 30. Sept. 2021
Das Kabinett hat am Donnerstag (30. September 2021) mehrere Lockerungen verkündet, auf die wir sehnlichst gewartet haben. Volkfeste und Weihnachtsmärkte sollen wieder möglich sein. Alles war ihr wissen müsst, erfahrt ihr in diesem Artikel.
- Corona-Lockerungen in Bayern: Volksfeste sind wieder erlaubt
- Clubs und Bars dürfen unter Einhaltung von 3G-Regeln wieder öffnen - keine Maskenpflicht beim Tanzen!
- 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen verlängert
- Maskenpflicht im Unterricht fällt
- Weihnachts- und Christkindlmärkte wieder erlaubt
Nach knapp eineinhalb Jahren coronabedingter Zwangspause darf ab Freitag (1. Oktober 2021) in den Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit. Aber nicht nur die Clubbetreiber haben Grund zur Freude.
Mega-Lockerungen in Bayern: Diese Lockerungen wurden beschlossen
Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert. Der Bayerische Ministerrat hat in einem Umlaufverfahren am Donnerstag (30. September) folgendes im Detail beschlossen:
Video:
Clubs, Diskotheken und Bordelle
Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen seien wie branchenüblich zulässig, hieß es. Die Staatsregierung dringt jedoch auf "konsequente Kontrollen". Verstöße sollen mit einem Bußgeld bestraft werden.