Arbeitsverweigerung wegen Corona-Maßnahmen: Lehrerin aus Bayern darf nie mehr unterrichten
Autor: Io Görz
, Sonntag, 12. Dezember 2021
Eine Lehrerin aus Landsberg am Lech in Bayern darf nicht mehr unterrichten. Seit 1,5 Jahren weigerte sich die Frau, eine Maske zu tragen und war bei Corona-Demos aktiv. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Christine S. (51) aus Oberbayern war lange Zeit verbeamtete Lehrerin an einem Gymnasium in Landsberg am Lech. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die nun ehemalige Beamtin jedoch nicht mehr zum Unterricht erschienen. Ihre Begründung: Sie brauche Luft zum Atmen und wolle keine Maske tragen, da sie keine CO2-Vergiftung erleiden wolle.
Nach einem Disziplinarverfahren, das seit August 2020 läuft hat jetzt das Verwaltungsgericht in München Konsequenzen gezogen und die Entfernung der Frau aus dem Beamtenverhältnis bestätigt. Die Schule hatte geklagt und versucht, die Masken-Verweigerin aus dem Schuldienst zu entfernen. Wie die Bild-Zeitung eine Gerichtssprecherin zitiert, wurde gegen die Frau "die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt".
Lehrerin sprach von "Überwachungsstaat" und erschien nicht mehr zum Unterricht
Die Pädagogin war seit Beginn der Pandemie nicht mehr zum Unterricht erschienen, weil sie mit denCorona-Maßnahmen und vor allem der Maskenpflicht nicht einverstanden war. Stattdessen, so berichtet etwa der BR, war die Lehrerin auf Corona-Demos in Oberbayern zu finden, wo sie lautstark protestierte und sich mit radikalen Parolen hervortat: So verkündete im Mai 2020 bei einer Rede, dass man beim Tragen von Masken bereits nach einer Minute mit Kohlenstoffdioxid vergiftet würde und Abstandsregeln bei Kindern "Indoktrination" sei. Auch sprach sie - besonders brisant als Beamtin - von einem "Überwachungsstaat".
Was der Schule, an der sie damals auf dem Papier noch unterrichtete, wohl auch nicht besonders gefiel: Sie dankte bei ihrer Rede im Mai 2020 ihrer Schulleitung, von der sie bezüglich ihrer Haltung Unterstützung erhalten habe. Dem Bayerischen Rundfunk erklärte die stellvertretende Schulleiterin des Gymnasiums in Landsberg: "Ich darf Ihnen versichern, dass die Lehrkraft keinerlei Unterstützung bezüglich ihrer Haltung zu den Corona-Maßnahmen vonseiten der Schulleitung erhalten hat."
Keine Unterstützung, aber Entgegenkommen hatte die Schule gezeigt, wie das Verwaltungsgericht erklärt: Anfangs habe man der Frau ein Klassenzimmer angeboten, zu dem sie trotz damaliger Maskenpflicht auf "Begegnungsflächen" gelangen konnte, ohne eine Maske tragen zu müssen. Regeln zum Infektionsschutz seien an der Schule aber nie zur Debatte gestanden, dies sei auch der Lehrerin klargemacht worden, so die Schule.
Deshalb verlor die Frau nun den Beamtenstatus
Die Schule klagte schließlich vor dem Verwaltungsgericht in München. Für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gab es mehrere mögliche Gründe: Zum einen gilt für Beamt*innen ein Gebot zu "Mäßigung und Zurückhaltung": Das umfasst die Äußerungen der Frau auf der Demo im Mai 2020. Neben den Verstößen gegen die Pflicht zur Verfassungstreue wurde der Frau aber auch das unerlaubte Fernbleiben vom Dienst vorgeworfen. In der Regel führt ein mehr als vier Monate dauerndes Fernbleiben vom Dienst oder eine Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. "Für Frau S. als Beamtin des Freistaats Bayern gilt das Bayerische Disziplinargesetz. Nach dessen Art. 14 Abs. 2 Satz 1 sind Beamte und Beamtinnen, die durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren haben, aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen", erklärte das Gericht gegenüber dem BR.
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Am Freitag dann die Entscheidung: Das Verwaltungsgericht erklärte: "Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt." Sie ist also bald keine Beamtin mehr und darf nicht mehr unterrichten. Ob die nun bald ehemalige Lehrerin gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt.