Prozess gegen Lehmann: Urteil zu Alkohol-Fahrt nach Oktoberfest gefallen
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
München, Donnerstag, 03. April 2025
Nach dem Oktoberfest wird Jens Lehmann mit Alkohol am Steuer erwischt. Die Staatsanwaltschaft sah darin zunächst eine Straftat, er nur eine Ordnungswidrigkeit. Nun gibt es ein Urteil.
Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann ist vom Amtsgericht München aufgrund einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt worden. Am Ende kommt ihm dabei ausgerechnet sein "schlechtes Benehmen" vor Gericht zugute, wie Richterin Möhring in ihrer Urteilsbegründung erklärt. Denn dass er sich Polizisten gegenüber ungehobelt und distanzlos verhalten habe und unkooperativ gewesen sei bei der Blutentnahme zur Alkoholkontrolle, das stehe für sie außer Frage.
Das müsse aber nicht unbedingt an den zweieinhalb Litern Bier gelegen haben, die Lehmann, wie er selbst zugibt, an jenem Abend auf der Wiesn getrunken hatte. Nach der stundenlangen Verhandlung stellt die Richterin fest: "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten."
Lehmann nach Alkoholfahrt mit über 0,7 Promille verurteilt
Der 55-Jährige hatte sich vor Gericht immer wieder provokant zu Wort gemeldet. Und weil er am Rande des Prozesses auch noch einen der Polizisten, der gegen ihn aussagte, fotografierte, rügte ihn die Richterin: "Selbstjustiz war noch nie eine gute Idee."
Video:
Der Beamte erklärte, Lehmann habe ihn vor seiner Zeugenaussage im Gericht abgelichtet und ihn gefragt, ob er Kinder habe – und bat die Richterin, den 55-Jährigen aufzufordern, die Bilder zu löschen. Da er angab, dies bereits getan zu haben, verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, Lehmann zur Herausgabe seines Mobiltelefons aufzufordern. Der Polizist sagte, er glaube nicht, dass Lehmann das Foto von ihm seinen eigenen Kindern habe zeigen wollen.
Dass Lehmann nach dem Oktoberfest mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertet das Gericht also auch wegen seines im nüchternen Zustand ebenfalls auffälligen Verhaltens als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits abgesessen hat, erhält er nach der Entscheidung des Gerichts sogar sofort seinen Führerschein zurück. Eine Entschuldigung der Staatsanwaltschaft, die hätte er eigentlich schon erwartet, sagt Lehmann in seinem letzten Wort.
Staatsanwaltschaft wich von ursprünglicher Forderung ab
Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann ursprünglich eine Straftat wegen Fahruntüchtigkeit vorgeworfen und in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt, war aber im Schlussplädoyer bereits von dieser Forderung abgewichen. Nach Angaben von Lehmanns Verteidiger hatte die Geldstrafe bei 72.000 Euro gelegen. Weil Lehmann gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Verfahren vor dem Amtsgericht, bei dem er nun 71.000 Euro einsparen konnte.
Lehmann hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, ins Auto gestiegen und gefahren zu sein. "Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures" – also ein Bier mit Wasser. "Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte", betont er. "Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue."