Landtagswahl in Bayern 2023: Das solltest du für die heutige Wahl wissen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Sonntag, 08. Oktober 2023
Am Sonntag sind Landtags- und Bezirkswahlen in Bayern. 9,4 Mio. Bürger, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind zur Bayern-Wahl-2023 aufgerufen. Damit alles klappt, hier die wichtigsten Informationen.
- In der Wahlkabine sind Selfies nicht erlaubt
- 84 Wahlkreise und 13.000 Stimmbezirke
- Am Ende wird zusammengerechnet: So gehts
- Brauchst du den Personalausweis?
- Fazit: Zwei Millionen Franken können mitentscheiden
Wählen ist einfach, denkst du. Das stimmt zwar, aber einiges solltest du schon wissen und beachten: Wie viele Stimmen hast du überhaupt? Was hat es mit der Erststimme und Zweitstimme auf sich? Wie viele Kreuze darfst du machen? Wann ist der Wahlzettel ungültig? Darfst du ein Selfie von dir in der Wahlkabine machen? Musst du den Personalausweis mitbringen? Fragen über Fragen, die wir im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Bayern beantworten.
In der Wahlkabine bitte keine Selfies
Das Smartphone ist überall dabei. Bilder oder kleine Video-Schnipsel machen viele sehr gerne. Das Selfie im Wahllokal oder gar in der Wahlkabine ist aber keine gute Idee. In der Wahlkabine ist das sogar ausdrücklich verboten. Das steht seit 2017 so in der Bundeswahlordnung (§ 56, Abs 2, Satz 2 BWO): "In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden." Der Grund: Die Wahl wäre sonst nicht mehr geheim.
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Wirst du von der Wahlleitung oder einem der Beisitzenden in flagranti ertappt, kann es passieren, dass der Wahlzettel ungültig ist. Die Wahlleiter*innen sind ausdrücklich dazu angehalten, das Verbot durchzusetzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du dann gar nicht mehr wählen darfst. Stattdessen ist dem Wähler "auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat (BWO § 56, Absatz 8)."
Einige Wählende nutzen den Stimmzettel, um sich darauf am bayerischen Löwen zu versuchen. Ob du das darfst, ist pauschal nicht zu beantworten. Wichtig ist, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Wer also etwa nur den Rand seines Stimmzettels "verziert", gibt eine gültige Stimme ab. Ist der Textbereich (mit den Namen der Kandidat*innen) dagegen bemalt, kann es gut sein, dass der Stimmzettel ungültig ist. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand im Stimmbezirk. Die Markierung auf dem Stimmzettel muss eindeutig sein, damit das Kreuz zu zählen ist. Ein Kreuz im dafür vorgesehenen Abstimmungskreis ist die sicherste Möglichkeit, aber Unterstreichen oder Einkreisen der Kandidat*innen ist ebenso zulässig.
84 Wahlkreise und 13.000 Stimmbezirke
Inzwischen weiß jede*r einigermaßen politisch Interessierte in Bayern: Am 8. Oktober 2023 findet die Landtagswahl statt. Aber damit nicht genug: Zum gleichen Termin sind Bezirkswahlen in den sieben bayerischen Regionen angesetzt. Deshalb erhältst du im Wahllokal vier Stimmzettel: zwei für die Landtagswahl und zwei für die Bezirkswahl. Etwa 9,4 Millionen Menschen sind diesmal stimmberechtigt.
Gewählt wird in 84 Wahlkreisen und 13.000 Stimmbezirken. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Für die Landtagswahl sind insgesamt 84 Wahlkreisvorschläge von 15 Parteien zugelassen. Aber nicht alle Parteien treten in jedem Wahlkreis an. Jedes Wahllokal hat einen Vorstand, er besteht jeweils aus dem Vorsitzenden und vier bis acht stimmberechtigten Beisitzenden. Zusätzlich gibt es Briefwahlvorstände, die die Stimmen, die per Brief eingegangen sind, auszählen. Bei den letzten Wahlen waren bayernweit etwa 142.000 Wahlhelfer*innen im Einsatz.