Landräte schlagen Alarm: nicht genug Asyl-Unterkünfte
Autor: Michael Busch
Herzogenaurach, Donnerstag, 24. Oktober 2013
Bis zu 2000 Asylbewerber haben die 71 bayerischen Landkreise im Monat zu verkraften. Im Durchschnitt ist das ein Asylsuchender pro Tag und Landkreis. Für Jakob Kreidl, Präsident des Bayerischen Landkreistages, ist nun eine Grenze erreicht.
"Wir Landkreise haben alles getan, um die Asylsuchenden unterzubringen, jetzt ist der Freistaat an der Reihe." Die Landräte schlagen Alarm.
"Wir finden einfach immer schwieriger Möglichkeiten, um die Menschen auch in Menschenwürde unterzubringen", erklärt Kreidl zum Abschluss der 45. Landrätetagung in Herzogenaurach. Zwei Tage lang hatte man sich vor allem den Erwartungen an Bund und Land für die nächste Wahlperiode gewidmet. Insbesondere die medizinische Versorgung im ländlichen Raum und die Bewältigung des Asylbewerberzustroms wurden erörtert.
Menschenwürdige Betreuung ist gefährdet
Die menschenwürdige Betreuung der Asylbewerber sei ernsthaft gefährdet, sagt Kreidl : "Unterkünfte lassen sich nicht herbeizaubern." Es seien vor allem die Ersteinrichtungen für Asylbewerber, die fehlten. "Die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung durch die Landratsämter sind vielfach erschöpft", berichtet Kreidl.
Das habe die unterschiedlichsten Ursachen, die aber nur noch schwerlich von den Landkreisen angegangen werden können. "Die Verfahren dauern einfach zu lang", moniert Kreidl. Bis es zu einer Entscheidung über den einzelnen Flüchtling gekommen sei, vergeht in der Regel ein Jahr. Bei einer Anerkennungsquote von 30 Prozent, wäre die Wohnraumsuche damit eigentlich gar nicht so tragisch, "aber es muss halt schneller entschieden werden".
Herausforderung für Behörden
Diese Beschleunigung der Verfahren sei eine Herausforderung an die verantwortlichen staatlichen Behörden, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch für die Gerichte.
Fünf Forderungen richten die Landkreise an die Staatsregierung: kurzfristige Kapazitäten seien zu schaffen, leere Immobilien zur Verfügung zu stellen, Verfahren zügig abzuwickeln, potenzielle Abgelehnte nicht dezentral unterzubringen und die soziale Betreuung vor Ort auszuweiten.