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Krankenhausreform in Bayern: Studie rechnet mit Lauterbachs Plänen ab


Autor: Redaktion, Agentur dpa

München, Donnerstag, 20. April 2023

Viele Krankenhäuser in Deutschland leiden unter klammen Kassen. Doch die Reformpläne des Bundes kommen nur zögerlich voran. Ein neues Gutachten zieht klare rote Linien für die weiteren Verhandlungen. Das Gutachten wurde auch aus Bayern angefordert.


Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform verstoßen nach Ansicht einer Studie gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Länder. Damit bekommt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Gegenwind - auch vom bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

"Das Grundgesetz sieht weder für das Krankenhauswesen im Allgemeinen noch für die Krankenhausplanung im Besonderen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor", heißt es in dem 144-seitigen Rechtsgutachten, das am Donnerstag (20. April 2023) in Berlin vorgestellt wurde. Verfasser der Studie ist Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg.

Studie zur Krankenhausreform: Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz

In Auftrag gegeben wurde die Ausarbeitung von den drei unionsgeführten Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie sollte die Verfassungsmäßigkeit der Expertenvorschläge untersuchen, welche die 17-köpfige Regierungskommission zur Krankenhausreform vorgelegt hatte. Laut Gutachten müssen den Ländern auch nach der Reform eigenständige erhebliche Gestaltungsspielräume für die Krankenhäuser verbleiben. Der Bund dürfte verkürzt gesagt keine Regelungen treffen, die Einfluss auf die Krankenhausstruktur eines Bundeslandes haben.

Das im Dezember vorgelegte Konzept der Expertenkommission ist die Grundlage, an der sich die Gesetzespläne orientieren sollen. In Bund-Länder-Beratungen sind aber schon einige andere Akzentsetzungen deutlich geworden. Im Kern soll das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um Kliniken von ökonomischem Druck zu lösen.

Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen sie einen größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Holetschek betont: Lauterbachs Plan widerspricht Grundgesetz

Kritiker der Reformpläne fürchten, dass dadurch die Notfallversorgung und die reguläre stationäre Versorgung in vielen Krankenhäusern nicht aufrechterhalten werden kann. Bayern präsentierte dazu schon im Februar eine Studie, wonach jedes achte Krankenhaus im Freistaat gefährdet sei. Auch seitens der Kommunen war wiederholt vor einem Kollaps in der Krankenhausversorgung gewarnt worden.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte bei einer Pressekonferenz: "Das Gutachten zeigt, dass die Vorschläge der Regierungskommission nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Sie missachten vor allem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder. Das bisherige Reformkonzept der Bundesregierung bedeutet also einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und muss deshalb korrigiert werden", wird der CSU-Politiker in einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zitiert.