Kläger mit Legasthenie aus Bayern gewinnen Prozess um benachteiligenden Zeugnis-Vermerk
Autor: Agentur dpa
Karlsruhe (Baden), Mittwoch, 22. November 2023
Weil in ihren Abi-Zeugnissen vermerkt wurde, dass ihre Rechtschreibleistungen nicht bewertet wurden, fühlten sich drei Bayern mit Legasthenie benachteiligt. Über ihre aktuelle Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde nun entschieden.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ein Urteil zu Zeugnisvermerken bei Schülern mit Legasthenie aufgehoben. Im Allgemeinen seien solche Vermerke weiterhin möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit könne dies sogar nötig sein, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth am Mittwoch (22. November 2023) in Karlsruhe. Eine solche Regelung dürfe aber nicht nur auf Fälle der Legasthenie - also einer Lese-Rechtschreib-Störung - begrenzt, sondern auf andere Behinderungen ausgeweitet werden.
Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern hatten somit Erfolg mit ihren Verfassungsbeschwerden, weil es bei Schülerinnen und Schülern mit anderen Behinderungen keine Zeugnisvermerke gab, obwohl einzelne Teilleistungen nicht bewertet wurden. Daher würden die Betroffenen benachteiligt, die Vermerke seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erläuterte Harbarth.
Legasthenie-Vermerke in Zeugnissen: Bayerische Abiturienten erfolgreich mit Klage
Die Kläger sahen sich durch die Vermerke im Abiturzeugnis diskriminiert und hatten sich durch die Instanzen geklagt. 2015 erteilte ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Absage. Dagegen reichten sie Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein. Das höchste deutsche Gericht hob nun die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts auf. "Damit werden die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig, wonach den Beschwerdeführern ein Abiturzeugnis ohne Zeugnisbemerkung auszustellen ist."
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In der Verhandlung bekräftigten die Männer in einer Stellungnahme, dass die Kommentare sie im Berufsleben einschränkten. "Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist", hieß es in dem Statement, das Anwalt Thomas Schneider verlas. "Das ist, als ob wir einen Stempel bekommen mit der Aufschrift: Vorsicht, willst du mich wirklich einstellen?"
Hingegen argumentierte der damalige bayerische Kultusminister, Michael Piazolo (Freie Wähler), die Vermerke schafften die nötige Transparenz, dass vom allgemeinen Bewertungsstandard abgewichen worden sei. Das sei wichtig, weil gerade Abschlusszeugnisse objektiv vergleichbar sein müssten. Die bayerische Gesetzeslage sei dabei nicht einmalig, mehrere andere Bundesländer handhabten es ähnlich.
Transparenz versus Diskriminierung bei Behinderungen: Was hat mehr Gewicht?
Aus Sicht des Anwalts der Kläger kann man Notenausgleich und Notenschutz nicht trennen. Es gebe keinen Unterschied zwischen einer Hilfsmaßnahme wie einem Laptop, der automatisch die Rechtschreibkontrolle übernehme, und der Nichtbewertung der Rechtschreibung. Auch der Senat stellte der bayerischen Staatsregierung viele Fragen zu der Unterscheidung zwischen Nachteilsausgleich, Notenschutz und was wo einsortiert wird.
3,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Bayern hätten eine Lese-Rechtschreibstörung, sagte der berichterstattende Verfassungsrichter Josef Christ. Laut Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie sind etwa zwölf Prozent der Bevölkerung in Deutschland von mindestens einer der Beeinträchtigungen betroffen. Bei Dyskalkulie oder Rechenstörung sind Rechenfertigkeiten beeinträchtigt, ohne dass das allein durch eine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar wäre.