Innengastronomie in vielen Bundesländern bereits wieder offen - wann zieht Bayern nach?
Autor: Redaktion
München, Mittwoch, 02. Juni 2021
In vielen Bundesländern ist neben Freizeitaktivitäten und der Außengastronomie auch wieder die Bewirtung in Innenräumen erlaubt. Wie es in Bayern weitergehen wird, darüber soll am Freitag beraten werden.
Die Inzidenzen sinken, die Corona-Lage verbessert sich bundesweit. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Deutschland laut Angaben des Robert Koch-Instituts am Mittwoch (02. Juni 2021) bei 36,8. Vielerorts wird zur großen Freude der Bevölkerung gelockert.
In einigen Bundesländern ist neben etlichen Freizeitaktivitäten und der Außengastronomie auch die Bewirtung in Innenräumen wieder erlaubt. In Bayern allerdings noch nicht - hier gelten noch die Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse. Je nach Inzidenz sind Öffnungsschritte im Einzelhandel mit Hygienemaßnahmen oder in der Außengastronomie möglich. In Innenräumen darf noch nicht bewirtet werden.
Bewirten in der Innengastronomie: Wie geht es in Bayern weiter?
Allerdings teilte hier am Freitag (28. Mai 2021) ein Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums mit, dass eine "zeitnahe, bayernweite und inzidenzunabhängige Öffnung der Innengastronomie" möglich sei, sollte es das Infektionsgeschehen zulassen. Das berichtet der BR am Mittwoch (02. Juni 2021). Wie es in Bayern tatsächlich weitergehen wird und welche Öffnungsschritte anstehen, darüber berät der Ministerrat am Freitag (04. Juni 2021). Bayerns Ministerpräsident Markus Söder leitet die Sitzung des Ministerrats, die um 10.00 Uhr beginnen wird. Im Anschluss daran werden er, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Gesundheitsminister Klaus Holetschek und der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, vor die Presse treten. Alle Informationen zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie in Bayern erhalten Sie bei inFranken.de.
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Doch wie sieht es eigentlich in anderen Bundesländern aus? Was ist wo erlaubt?
Berlin
- Ab Freitag (04. Juni 2021) ist in Berlin die Bewirtung in Innenräumen wieder erlaubt. Gäste müssen allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen. Im Außenbereich ist das nicht mehr nötig. Auch im Einzelhandel muss kein negativer Corona-Test mehr vorgezeigt werden. Flohmärkte und Fitnessstudios dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Hotelübernachtungen sind ab 11. Juni 2021 wieder möglich. Größere Veranstaltungen dürfen dann auch unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.
Hamburg
- Wie auch in Berlin dürfen in Hamburg am Freitag (04. Juni 2021) die Restaurants wieder in Innenräumen unter Vorzeigen eines negativen Corona-Tests bewirten. Die Innenräume müssen allerdings ab 23 Uhr geschlossen werden, wohingegen die Außengastronomie länger geöffnet bleiben darf. Für die Stadt- und Partyteile St. Pauli und Sternschanze wurde allerdings ein Alkoholverbot angekündigt.
Mecklenburg-Vorpommern
- Ab Donnerstag (03. Juni 2021) sind hier Familienfeiern in Gaststätten mit bis zu 30 Personen erlaubt. Touristen, die in Ferienwohnungen oder in einem Ferienhaus Urlaub machen, müssen nur noch an der Anreise einen negativen Corona-Test vorzeigen, danach nicht mehr.