Schnitzel hat nicht geschmeckt: Gast rastet in Wirtshaus aus - mehrere Verletzte durch Pfefferspray
Autor: Redaktion
Schongau, Freitag, 06. Dezember 2024
Kurioser Einsatz in Oberbayern: Weil einem Gast das Essen in einem Wirtshaus nicht mundete, verlor er vollkommen die Fassung. das Ergebnis: mehrere verletzte Polizeibeamte.
Der Betreiber eines Imbisslokals im oberbayerischen Schongau rief am Mittwoch (4. Dezember 2024) gegen 16.45 Uhr die Polizei, da ein Gast randalierte und die anderen Gäste mit einem Tierabwehrspray bedrohte. Davon berichtete die örtliche Polizei am Donnerstag.
Die Gäste verließen daraufhin den Innenraum der Gaststätte. Der mutmaßliche Täter, ein 44-jähriger Einheimischer, wurde von den Anwesenden im Gastraum festgehalten, indem sie die Eingangstür des Lokals bis zum Eintreffen der Polizei blockierten. Mehrere Streifen der Zentralen Einsatzdienste aus Murnau und der Polizei Schongau trafen am Einsatzort ein und sprachen den Tatverdächtigen an. Er richtete sein Reizstoffsprühgerät laut der Polizei zunächst bedrohlich auf die Beamten, die ihn aufforderten, das Gerät abzulegen.
Schnitzel nicht geschmeckt - Randalierer attackiert Polizisten mit Pfefferspray
Als der Mann der Aufforderung kurzzeitig nachkam, betraten die Polizeibeamten das Lokal und nahmen ihn fest. Dabei wehrte er sich gegen die Festnahme und setzte das Spray gegen die Beamten ein. Schließlich wurde der 44-Jährige zu Boden gebracht und mit Handschellen fixiert. Dabei zog sich der Angreifer leichte Verletzungen im Gesicht zu.
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Wie die Polizei berichtet, leidet der mutmaßliche Täter offenbar an einer psychischen Erkrankung, da er seinen "Ausraster" nach eigenen Angaben auf ein vor Ort bestelltes Schnitzel mit Pommes zurückführte, das ihm nicht geschmeckt habe. Die eingesetzten Polizisten erlitten bei der Sprühattacke des Mannes Reizungen der Schleimhäute und Atemwege. Nach dem Einsatz begaben sie sich zur Untersuchung ins Krankenhaus, blieben jedoch weiterhin dienstfähig.
Unbeteiligte und Gäste wurden nicht verletzt. Der Tatverdächtige wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Tierabwehrspray ist im Handel frei verkäuflich und nur zur Abwehr aggressiver Tiere bestimmt und zugelassen, nicht jedoch für den Einsatz gegen Menschen. Den 44-Jährigen erwarten Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung, des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.